Bewerbung
Bewerben kann sich, wer die Erste Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss (z.B. Master of Education) für eines der folgenden Lehrämter besitzt:
- Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen
- Lehramt an Regionalen Schulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an Beruflichen Schulen
- Lehramt für Sonderpädagogik
Beamtin/Beamter auf Widerruf
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt als Beamtin oder Beamter auf Widerruf - oder im Angestelltenverhältnis.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich in das Referendariat ein. Der Vorbereitungsdienst startet in der Regel am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres - jeweils für die Lehrämter an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, an Regionalen Schulen, an beruflichen Schulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik.
Dazu erfolgen jeweils separate Ausschreibungen mehrere Monate vor Dienstantritt. Zum Beispiel wird die Ausschreibung für den Schuljahresbeginn im August 2019 voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2019 veröffentlicht und die Bewerbungsfrist Anfang-Mitte April enden.
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 18 bzw. 24 Monate. Eine Verkürzung des Referendariats ist auf Antrag möglich.
Ausbildungkonzept
Die Ausbildung erfolgt im studierten Lehramt und den studierten Fächern an drei „Orten“:
- Die Ausbildungsschule(n): Hier werden die Referendarinnen und Referendare durch eine erfahrene Lehrkraft, die als Mentor/in durchgehend für einen/eine Referendar/in verantwortlich ist, unterstützt.
- Die Seminarschule: Hier nehmen sie an pädagogischen Veranstaltungen teil, die von Studienleiterinnen und Studienleitern organisiert werden.
- Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V): Hier führen Fachleiterinnen und Fachleiter Seminare zu schulrechtlichen, fachdidaktischen und methodischen Themen durch.
Für die Veranstaltungen an der Seminarschule sowie die Fachseminare des IQ M-V steht der Mittwoch als Seminartag zur Verfügung.
In den ersten sechs Monaten der Ausbildung hospitieren die Referendarinnen und Referendare und üben das Unterrichten gemeinsam mit ihren Mentorinnen und Mentoren.
In den sich anschließenden zwölf Monaten erteilen die Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von zehn Wochenstunden.
Abschluss
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Zu dieser gehört eine
- Bewährungsnote für den Vorbereitungsdienst,
- eine Hausarbeit (einschließlich Lehrprobe) und
- Lehrproben in den studierten Fächern und Fachrichtungen.