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und Wellen genießen. 

Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation

Größere Chancen in Mecklenburg-Vorpommern!

Eine besondere Form der Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern ist der Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation. Sie eröffnet durch eine breitere und bedarfsgerechtere Qualifizierung neue Perspektiven als Lehrkraft und schafft somit Flexibilität.

Während zum 1. Februar, 1. April und 1. Oktober eines Jahres für alle Lehrämter ausschließlich in den „regulären“ 18-monatigen Vorbereitungsdienst eingestellt wird, gibt es jedes Jahr zum 1. August die Möglichkeit, innerhalb von 24 Monaten eine Doppelqualifikation zu erwerben, um später an verschiedenen Schularten unterrichten zu können:

Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Regionalen Schulen haben die Wahl zwischen dem regulären Vorbereitungsdienst (18 Monate) und der Doppelqualifikation, in der sie neben dem Zweiten Staatsexamen für das von ihnen studierte Lehramt die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen erwerben.

Referendarinnen und Referendaren des Lehramts an Gymnasien steht zum 1. August ausschließlich die Doppelqualifikation offen, in der sie neben ihrem Zweiten Staatsexamen zusätzlich eine Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder wahlweise an Regionalen Schulen erwerben können.

  • Was bringt mir die Doppelqualifikation?

    Ziel

    • Erwerb einer zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für
      • die Grundschule – bei Studium des Lehramts an Gymnasien bzw. des Lehramts an Regionalen Schulen bzw. Haupt-/ Realschulen 
      • die Regionale Schule – bei Studium des Lehramts an Gymnasien

    Vorteile

    • Flexibilität als Lehrkraft
    • Erleben und Gestalten von Unterricht in einer weiteren Schulart
    • bedarfsgerechte und vielseitigere Qualifizierung
    • mehr Chancen für eine Arbeit im Schuldienst des Landes
  • Wer kann sich wie bewerben?

    Eine Unterrichtserlaubnis für Grundschulen kann erhalten, wer das Erste Staatsexamen in Deutsch und/oder Mathematik erworben hat. Für die Unterrichtserlaubnis an Regionalen Schulen gelten in Bezug auf die Fächer keine Einschränkungen.

    Im Falle des Ersten Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien können sich die Referendarinnen und Referendare grundsätzlich für beide Doppelqualifikationen gleichzeitig bewerben.

    Wichtige Hinweise:

    Zum Einstieg am 1. August eines jeden Jahres können sich Absolventinnen und Absolventen der 1. Staatsprüfung des Lehramts an Gymnasien ausschließlich für die Doppelqualifikation bewerben.

    Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen können zwischen dem regulären 18-monatigen Vorbereitungsdienst und der 24-monatigen Doppelqualifikation entscheiden.

    Die ausgeschriebenen Stellen sind entsprechend gekennzeichnet: ein Icon mit zwei Urkunden und dem Begriff "Doppelqualifikation".

    Wenn eine Stelle an einer Regionalen Schule für die Doppelqualifikation geeignet und so ausgeschrieben ist, kann sie ausschließlich für die Doppelqualifikation genutzt werden.

    Wünscht der/die Bewerber/in keine Doppelqualifikation, muss eine andere Stelle ausgewählt werden, die nicht mit dem entsprechenden Icon markiert ist. 

  • Wo gilt der zusätzliche Abschluss?

    Die Referendarinnen und Referendare verfügen mit dem Zeugnis über die bestandene Zweite Staatsprüfung über die bundesweit anerkannte Lehrbefähigung für das studierte Lehramt.

    Die zusätzlich erworbene Unterrichtserlaubnis gilt für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Referendarinnen und Referendare, die eine Doppelqualifikation erwerben, haben eine größere Chance, in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen zu werden.

  • Wie läuft die Doppelqualifikation ab?

    Die Doppelqualifikation wird kooperativ durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) und das Landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung der Universität Rostock (ZLB M-V) umgesetzt.

    Die 24-monatige Ausbildung gliedert sich in drei Phasen:

  • Ablauf: 1. Phase

    Montag und Dienstag:

    Ausbildungschule (zusätzliche Schulart)

    • Hospitationen, Beratungen, angeleiteter Unterricht (mind. 4 Unterrichtsstunden/Woche)
    • Ansprechpersonen: Schulleitung, Mentorinnen und Mentoren
     

    Mittwoch:

    IQ M-V (praktische Nachqualifzierung)

    • Block- und Praxisseminare: mind. 13 didaktisch-methodische Seminare, 1 Medienseminar, 1 Schulrechtsseminar (Präsenztermine für das (zusätzliche) Lehramt Grundschule in Neubrandenburg (Schulamtsbereiche Greifswald und Neubrandenburg) bzw. Rostock (Schulamtsbereiche Rostock und Schwerin); Präsenztermine für das (zusätzliche) Lehramt Regionale Schule in Greifswald und Rostock)
    • Ansprechpersonen: Fachleitungen des IQ M-V
     

    Donnerstag und Freitag:

    ZLB M-V (theoretische Nachqualifizierung)*

    • zusätzliches Lehramt Regionale Schule: 17 Seminare (ca. 40 Termine) und mindestens 1 Fachdidaktik (2 Termine), teils Präsenz in Rostock, teils digital
    • zusätzliches Lehramt Grundschule: 6 Seminare (ca. 30 Termine), teils Präsenz in Rostock und Güstrow, teils digital

    Beachten Sie bitte: Im Zeitraum 07.-18. August 2023 finden die Seminare der theoretischen Nachqualifizierung durch das ZLB für das Lehramt Grundschule im Block (täglich Mo-Fr) an der FH Güstrow statt. Kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten können in Anspruch genommen werden.

    • Möglichkeit zu Beratungsangeboten und Coaching
    • Ansprechpersonen: Projektkoordination des ZLB M-V und Dozierende
     

    *Stand: Februar 2023

    Anpassungen des Curriculums zum Durchgang 2023/2024 möglich

  • Ablauf: 2. Phase
    • Prüfungen theoretische Nachqualifizierung für zusätzliche Schulart (Februar)
      • schriftliche Prüfung (90 Minuten) bzw. Hausarbeit
      • Kolloquium (40 Minuten)
    • Prüfungen praktische Nachqualifizierung für zusätzliche Schulart
      • Berichte über die Bewährung in der Schule und über die fachliche Leistung in der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis durch Fachleitung und Mentor*in
      • Lehrprobe (45 Minuten) vor Fachleitung und Mentor*in inklusive Langentwurf und Reflexionsgespräch (Ostern bis Pfingsten)
    • Belegung der Module des studierten Lehramts
    • mindestens 4 Unterrichtsstunden (angeleitet) in zusätzlicher Schulart
    • 6 Unterrichtsstunden in der studierten Schulart
  • Ablauf: 3. Phase
    • Ausbildung im studierten Lehramt
    • Zweite Staatsprüfung
    • Erwerb der Lehrbefähigung für das studierte Lehramt
    • Aushändigung des Zertifikats über die Unterrichtserlaubnis für die zusätzliche Schulart
  • An wen kann ich mich wenden?

    Die Ausbildung wird auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Rostock und dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung gestaltet.

    Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) ist für die theoretischen Ausbildungsanteile der Zweiten Phase zuständig sowie für die unterrichtspraktische Begleitung.

    Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) ist verantwortlich für die theoretische Ausbildung der Referendarinnen und Referendare hinsichtlich der Themen in der Ersten Phase.

     

    Mit Fragen zu Organisation und Ausbildung durch das IQ M-V wenden Sie sich bitte an:

    Gerlind Balsiger, NEUE TELEFONNUMMER ab 15.03.2023: 0385 588-17910

    E-Mail: g.balsiger_01@iq.bm.mv-regierung.de

     

    Mit Fragen zur theoretischen Nachqualifizierung durch das ZLB M-V wenden Sie sich bitte an:

    Katja Prochatzki-Fahle, M.A., Tel.: 0381 498-2914

    katja.prochatzki-fahle@uni-rostock.de

     

Kontakt

für alle Fragen zur Bewerbung für das Referendariat in MV

Sebastian Harnack (LA Berufl. Schulen, Sonderpäd.), Cindy Plüm (LA Gymnasium), Marie Sommerfeld (LA Grundschule, Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen)