Perspektiven zeigen 

und Aussicht genießen. 

Als unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) können Sie sich laufend auf ausgeschriebene Stellen im Karriereportal als bewerben. Hier erfahren Sie alles Weitere: 

Wichtige Informationen im Überblick

  • Wer kann sich bewerben

    Die Ausschreibungen richten sich an pädagogische Fachkräfte, die über eine Ausbildung gemäß § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)

    oder

    einen anderen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss und Nachweis der pädagogischen Eignung durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder eine anderweitige Qualifikation verfügen.

    Pädagogische Fachkräfte im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 sind:

    1. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige,

    2. Diplompädagoginnen und Diplompädagogen mit dem Nachweis sozialpädagogischer Ausbildung, Diplomsozialpädagoginnen und Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiterinnen und Diplomsozialarbeiter,

    3. Absolventinnen und Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Magister- oder Masterstudiengänge,

    4. Diplom-Erziehungswissenschaftlerinnen und Diplom-Erziehungswissenschaftler,

    5. Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Personen mit gleichwertigen Abschlüssen,

    6. Erzieherinnen und Erzieher im jeweiligen Bereich, die eine Teilanerkennung für einen Fachschulabschluss als Krippenerzieherin oder Krippenerzieher, Kindergärtnerin oder Kindergärtner, Horterzieherin oder Horterzieher haben,

    7. Staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen von Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen,

    8. Personen mit der Befähigung für das Lehramt im Primarbereich, Sekundarbereich I oder Sonderpädagogik sowie Personen, die die erste Staatsprüfung für dieses Lehramt erfolgreich bestanden haben,

    9. Grundschullehrkräfte mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten,

    10. Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen.

  • Ich habe einen anderen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss. Wie kann ich meine pädagogische Eignung nachweisen?

    Die pädagogische Eignung können Sie durch einschlägige Berufserfahrung z. B. als Erzieherin oder Erzieher nachweisen. Ein weiterer Nachweis der pädagogischen Eignung durch eine anderweitige Qualifikation ist zum Beispiel der AdA-Schein, der Nachweis über das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Im Karriereportal können Sie sich laufend auf eine ausgeschriebene Stelle direkt bei Ihrer Wunschschule online oder postalisch bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.

    Welche Qualifikation gefordert ist, ist in der jeweiligen Stellenausschreibung aufgeführt.

    Der Vorteil bei der Onlinebewerbung ist, dass Sie bequem durch alle Bewerbungsschritte geleitet werden und am Ende des Bewerbungsprozesses eine Eingangsbestätigung via E-Mail erhalten.

    Eine Bewerbung per Post ist natürlich dennoch möglich. Hierfür müssen Sie den Bewerbungsbogen ausdrucken und zusammen mit den unten genannten einzureichenden Unterlagen auf dem Postweg an die jeweilige Schule senden. 

    Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen, die per Post eingehen, werden nicht zurückgesendet, sondern nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Sofern die Sie die Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, muss dies der Schule mittgeteilt und ein ausreichend frankierter Briefumschlag zur Verfügung gestellt werden.

  • Warum sind auf einigen Stellenausschreibungen zwei Logos?

    Die Stellenausschreibungen mit dem Logo „Kofinanziert von der Europäischen Union“ und dem Logo „MV tut gut“ erfolgen für den ESF+ Förderpunkt „Unterrichtsergänzende Maßnahmen“ (upF) mit dem speziellen Ziel Bildungsbenachteiligungen abzubauen – Schulerfolge zu verbessern.

    Dieser ESF+ Förderpunkt wird im Rahmen des ESF Plus Programmes 2021-2027 durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus der Europäischen Union sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

  • Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?

    Dokumente, die der Bewerbung beigefügt werden müssen:

    • ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen (nur bei Bewerbungen per Post),

    • aktueller tabellarischer Lebenslauf (zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),

    • Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse) in deutscher Sprache,

    • ggf. Nachweis über einschlägige pädagogische Berufserfahrung,

    • ggf. Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (Unterrichtstätigkeit, Zusatzstudium)

    • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Kopie des Nachweises über eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen,

    gegebenenfalls eine Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

    Bei der Onlinebewerbung können Sie die Dokumente einfach hochladen. Wir bitten Sie pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften.

    Amtlich beglaubigte Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen insbesondere

    • Abiturzeugnis/andere Hochschulzugangsberechtigung,

    • Zeugnis Erste und Zweite Staatsprüfung,

    • andere Hochschulabschlusszeugnisse.

    müssen erst bei einem Vorstellungsgespräch vorgelegt werden. Die Schulleitung kann mit der Einladung zum Bewerbungsgespräch im Einzelfall die Vorlage weiterer beglaubigter Bildungsnachweise fordern.

    Vor einer möglichen Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung vorlegen.

  • Wie geht es nach dem Versand meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

    Wenn Sie sich online bewerben, erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Sollten Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg einreichen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der Schule.

    Hinweis: Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Die Eingangsbestätigungen sind nicht als Aussagen über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu verstehen! Unter Umständen fordert Sie die Schule auf, Unterlagen nachzureichen. 

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und abschließender Sichtung der eingegangenen Bewerbungen findet das Auswahlverfahren statt.

  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

    Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.

    Die Bewerbungsgespräche finden unter Leitung der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung teil.  

    Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten, das heißt diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben aus § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.

    Sind in dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung Qualifikationen nach dem Kindertagesförderungsgesetz als auch andere staatlich anerkannte Ausbildungsabschlüsse angegeben, dann gilt für die Auswahl als upF folgende Rangfolge:

    Geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit einer Qualifikation im Sinne des 
    § 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10 Kindertagesförderungsgesetz sind vorrangig vor geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit anderen staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüssen und nachgewiesener pädagogischer Eignung zu berücksichtigen.

  • Wer unterbreitet mir ein Einstellungsangebot?

    Die jeweilige zuständige Schulbehörde erstellt nach Beendigung des Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahrens das Einstellungsangebot und übersendet dies per Post.

    Die Frist zur Annahme des Einstellungsangebotes beträgt 3 Werktage. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebotes. Die Form der Zusage bestimmt die Schulbehörde, erfolgt jedoch mindestens in Textform per E-Mail.

    Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.

    Alle Personen, die kein Einstellungsangebot erhalten, werden durch die jeweiligen Schulen unterrichtet, dass Sie im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind.

  • Rechtliche Grundlagen

    Erlass über das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für die Einstellung von Lehrkräften und unterstützenden pädagogischen Fachkräften (upF) in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) vom 4. September 2019

Kontakt

für alle Fragen zur Bewerbung als upF