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Lehreraustauschverfahren

Für bereits im Dienst eines Bundeslandes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrerinnen und Lehrer, die aus persönlichen Gründen in ein anderes Bundesland wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das „Lehreraustauschverfahren“ eingerichtet.

Die Grundlagen hierfür sind in dem Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vereinbart. Die „Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK 'Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern‘" legt die Umsetzung fest.

Das Lehreraustauschverfahren unterstützt Lehrkräfte bei ihrem Wunsch nach einem Wechsel in den Schuldienst eines anderen Landes aus sozialen Gründen. Im Mittelpunkt dieses Verfahrens stehen Familienzusammenführungen und die Unterstützung der räumlichen Mobilität.

Lehrkräfte können einen Wechsel anstreben, wobei die Unterrichtskontinuität beachtet werden muss. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung der dienstlichen Interessen zu erteilen.

Das Lehreraustauschverfahren wird möglichst flexibel lehramts- und fächerübergreifend durchgeführt. Dabei ist jedes Bundesland grundsätzlich bereit, ebenso viele Lehrkräfte aus anderen Ländern zu übernehmen, wie in andere Länder abgegeben werden.

Anträge auf Lehreraustausch werden in einigen Ländern online und ansonsten über den Papierantrag auf dem Dienstweg beim abgebenden Dienstherrn gestellt. Der Antrag muss sechs Monate vor dem hauptsächlichen Wechseltermin 1. August eingereicht sein. Bei einem Wechsel zum Schulhalbjahr (1. Februar), den einige Länder zusätzlich anbieten, muss der Antrag ebenfalls sechs Monate vorher gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit des Wechselns in ein anderes Land besteht für im Schuldienst eines Landes unbefristet beschäftigte bzw. beamtete Lehrkräfte im Rahmen der Einstellung.

63
Lehrerstellen online
online
davon 51 unbefristet

Kontakt

für Fragen zur Bewerbung und Einstellung in den Schuldienst als Lehrkraft oder Pädagogisches Personal (upF)