Suchen und Bewerben: So einfach geht's.

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Nutzen Sie die Suchkriterien, um das passende Jobangebot zu finden. Es gibt keine Pflichtfelder. Sie können, müssen aber nicht Ihre Suche einschränken. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Online-Bewerbung ausfüllen und direkt an die Schule senden

Die Bewerbung für eine Schule geht schnell und einfach. Stelle aussuchen, Online-Formular ausfüllen, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen und an die Schule schicken.

Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, empfehlen wir Ihnen eine Registrierung. Sie hat folgende Vorteile:

  • Sie brauchen das Online-Formular nur einmal ausfüllen.
  • Die Dokumente nur einmal hochladen.
  • Individualisierung ist je Bewerbung möglich.
  • Die Wunschliste wird dauerhaft gespeichert.

Der Stellenalarm hält Sie auf dem Laufenden

Für Sie ist aktuell keine passende Stelle dabei? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in den Stellenalarm. Sobald neue Stellen zu Ihren Suchkriterien offen sind, informieren wir Sie per Mail.

Stellen auf Wunschliste

Sie können sich interessante Stellen auf eine Wunschliste speichern, später wieder aufrufen, als PDF sichern oder sich direkt bewerben.

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Wunschstelle(n) finden

Nutzen Sie die Suchkriterien, um die passenden Referendariatsplätze zu finden. Sie können Ihre Suche eingrenzen, müssen dies aber nicht. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Wunschliste füllen

Sie können sich auf eine oder mehrere schulbezogene Stellen und / oder auf die landesweite Stelle für Ihr entsprechendes Lehramt bewerben. Klicken Sie dazu einfach bei Ihren Wunschstellen auf »Zur Wunschliste hinzufügen«.

Direkt online bewerben

Die Bewerbung geht schnell und einfach.

  • Stelle(n) auf Wunschliste hinzufügen
  • Wunschliste öffnen
  • ggf. Prioritäten festlegen oder ändern
  • auf »Jetzt auf ausgewählte Stelle(n) bewerben« klicken
  • Online-Formular ausfüllen
  • Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen
  • und abschicken.

Was sind landesweite Stellen?

Bei den landesweiten Stellen werden vorab keine Ausbildungsschulen oder Fächer festgelegt. Die Ausbildungsschule wird Ihnen erst nach dem Auswahlverfahren zugewiesen und kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Orts- und/oder Schulwünsche können im Bewerbungsbogen unter „Bemerkungen“ geäußert werden. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte wie Kindern oder der Pflege von Familienangehörigen werden diese Wünsche berücksichtigt.

Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, Sie auszubilden, kann im Fall einer Zulassung und bei Vorliegen einer entsprechenden Bereitschaftserklärung durch die Schulleitung für die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule berücksichtigt werden.

FAQ Lehrkräfte

  • Wie häufig werden Stellen ausgeschrieben?

    Mecklenburg-Vorpommern schreibt wöchentlich Stellen für den öffentlichen Schuldienst auf www.Lehrer-in-MV.de aus. Besonders viele Stellen werden zu den Einstellungsterminen zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahresbeginn ausgeschrieben:

    • für die Einstellung zum 01.08., Ausschreibung im Februar/März
    • für die Einstellung zum 01.02., Ausschreibung im Oktober/November

    Wenn Sie keine Ausschreibung verpassen möchten, aktivieren Sie den personalisierbaren Stellenalarm.

  • Wie und wo kann ich mich bewerben?

    Es gibt keine zentrale Bewerbungsstelle, aber eine zentrale Plattform, die Stellenbörse, die alle freien und besetzbaren Stellen veröffentlicht. Sie bewerben sich immer direkt, aber nicht/niemals initiativ, bei der Einzelschule. Wir empfehlen die kostengünstige und schnelle Online-Bewerbung über das Portal der Stellenbörse. Die Bewerbung geht dann auf einem gesicherten Weg direkt an die Schule.

    Eine Bewerbung per Post ist möglich, aber nicht die bevorzugte Art der Bewerbung. Sie müssen sich dann den Bewerbungsbogen ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen auf dem Postweg an die jeweilige Schule senden. Schneller, sicherer/nachprüfbar und kostengünstiger ist der Weg über das Onlineportal.

  • Muss ich bei der Bewerbung schon beglaubigte Zeugniskopien, Führungszeugnisse… beilegen?

    Für die Online-Bewerbung müssen Sie die dort geforderten Unterlagen hochladen. Erst mit einer Einladung zum Bewerbungsgespräch werden Sie aufgefordert beglaubigte Zeugniskopien vorzulegen.

    Wenn Sie ein Einstellungsangebot erhalten, liegt diesem auch eine Checkliste bei, nach der Sie dann verfahren können und alle geforderten Unterlagen in der gewünschten Form einreichen.

  • Wenn ich bis zum Ende der Bewerbungsfrist mein Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung noch nicht habe, kann ich mich dann trotzdem schon bewerben?

    Ja. Referendarinnen und Referendare können sich bereits mit der Bescheinigung über die Zweite Staatsprüfung bewerben.

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits unbefristet im Schuldienst tätig bin?

    Ja, Sie müssen Ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung beifügen.

    Lehrkräfte aus anderen Bundesländern können auch über das Lehreraustauschverfahren das Bundesland wechseln.

  • Wie viel kann ich verdienen?

    Die Verdienstmöglichkeiten sind in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen gut. 

    Angestellte Lehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder vergütet: Schematische Übersicht Qualifikation und Vergütung (ohne Beförderung).

    Für verbeamtete Lehrkräfte gelten die besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

    Lehramt an Grundschulen

    Lehrkräfte mit dem Lehramt für Grundschulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 (4.821,09 Euro – 5.991,29 Euro brutto)* eingestuft.

    Lehramt für Sonderpädagogik

    Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik sind in die Besoldungsgruppe A 13 (4.821,09 Euro – 5.991,29 Euro brutto)* eingestuft.

    Lehramt an Regionalen Schulen

    Lehrkräfte mit dem Lehramt an Regionalen Schulen werden in die Besoldungsgruppe A 13 (4.821,09 Euro – 5.991,29 Euro brutto)* eingestuft.

    Lehramt an Gymnasien

    Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien sind im Eingangsamt in die Besoldungsgruppe A 13 (4.929,53 Euro – 6.099,73 Euro brutto)* eingestuft. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 (5.059,56 Euro – 6.610,35 Euro brutto)* ist möglich.

    Lehramt an beruflichen Schulen

    Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 (4.929,53 Euro – 6.099,73 Euro brutto)* eingestuft. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 (5.059,56 Euro – 6.610,35 Euro brutto)* ist möglich.


    * Geltungszeitraum seit 1. Februar 2025.

    Entgeltordnung Lehrkräfte laut Tarifgemeinschaft der Länder

    Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder & TV EntgO-Anlage zum Herunterladen

  • Kann ich Zuschläge erhalten?

    Zuschläge für MINT-Lehrkräfte im ländlichen Raum

    Mecklenburg-Vorpommern macht Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben, die nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten. Auf die Einführung dieser Zuschläge, um Personal zu gewinnen, haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

    Der Zuschlag gilt für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die neu eingestellt werden. Außerdem profitieren Bewerbende aus anderen Bundesländern, die neu in den Schuldienst des Landes eingestellt werden von dem Zuschlag. Auch die Lehrerinnen und Lehrer, die schon im Schuldienst des Landes beschäftigt sind, profitieren vom Personalgewinnungszuschlag: Durch die neu gewonnenen jungen Kolleginnen und Kollegen werden Bestandslehrkräfte entlastet, das Kollegium wird verjüngt und Raum für Innovationen geschaffen.

  • Wie hoch ist der Personalgewinnungszuschlag?

    Es wird monatlich ein Zuschlag von bis zu 424,25 Euro gewährt (dies entspricht 10 Prozent des Anfangsgrundgehaltes).

    Der Zuschlag gilt für verbeamtete Lehrkräfte wie auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und beläuft sich über die Gesamtlaufzeit von vier Jahren auf rund 20.000 Euro.

    Im Ergebnis erhalten verbeamtete Lehrkräfte durch den Zuschlag anstelle einer monatlichen Bruttobesoldung von 4.242,48 Euro eine Bruttobesoldung von 4.666,73 Euro.

    Auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in den Erfahrungsstufen 1 bis 4 und 6 beträgt der Zuschlag 424,25 Euro monatlich. Sie erhalten anstelle eines monatlichen Bruttoentgelts von 4.188,38 Euro dadurch ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 4.612,63 Euro.

    Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die bereits in der Erfahrungsstufe 5 des TV-L sind, wird ein Zuschlag in Höhe von 175,85 Euro gezahlt. Damit erhalten tarifbeschäftigte Lehrkräfte in der Stufe 5 mit Zuschlag ein monatliches Bruttoentgelt von 6.037,38 Euro.

    Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von 48 Monaten gewährt und monatlich ausgezahlt.

  • Wer bekommt den Personalgewinnungszuschlag?

    Es stehen 50 Stellen pro Jahr zur Verfügung, die mit dem Zuschlag versehen werden können. Die zuschlagfähigen Stellen werden regulär zu den beiden großen Ausschreibungsterminen jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres ausgeschrieben. Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vor jeder Ausschreibung unter Berücksichtigung des Bedarfs, absehbarer Altersabgänge und unten stehender Kriterien fest. 

    Um den Zuschlag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind grundständig ausgebildete Lehrkraft im Sinne von § 6 Ziffer 1 bis 5 Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern und
    • verfügen über ein MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik) und
    • bewerben sich auf eine als zuschlagsfähige gekennzeichnete Stelle an einer Regionalen Schule, die sich in
    • ländlich geprägten Regionen des Landes befindet (außerhalb der Städte Greifswald, Schwerin, Neubrandenburg, Rostock, Wismar, Stralsund).

    An weitere Voraussetzungen ist der Zuschlag nicht gebunden. Insbesondere gibt es keine Bindungsklausel.

    Ausdrücklich von dem Personalgewinnungszuschlag erfasst sind Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben und nach Abschluss ihres zweiten Staatsexamens in den Landesschuldienst als Lehrkraft eingestellt werden.

    Der Personalgewinnungszuschlag wird für verbeamtete Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bundesland im Dienst stehen, und sich unter Vorlage einer Freigabeerklärung erfolgreich auf eine zuschlagsfähige schulbezogene Stelle beworben haben, nach Versetzung gewährt.

  • Ändert sich meine Vergütung/Besoldung, wenn ich bereits in einem anderen Bundesland tätig war?

    Die Vergütung/Besoldung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern und Beamtinnen und Beamten.

    Bei tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern gelten über die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bundesweit einheitliche Entgelte. Für die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst gilt die Besoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Mehr zur Vergütung lesen.

  • Werde ich in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet?

    Ja. Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet: Seit 1. August 2014 stellt das verbeamtet das Land auch Lehrkräfte, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

    Dazu zählt neben der fachlichen Qualifikation auch eine Altersgrenze von 40 Jahren, die für eine Verbeamtung nicht überschritten sein darf. Eine Verbeamtung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Erreichen der Altersgrenze möglich (§§ 18 a. 18 b Landesbeamtengesetz). Dies wird auf Wunsch im Rahmen des Einstellungsverfahrens überprüft. 

    Weitere Infos

  • Ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich?

    Ja. Das Beamtenverhältnis wird in Vollzeit begründet. Dazu kann ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Bei der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung ist zu unterscheiden zwischen Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen und Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen. Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen kann im Rahmen des gegebenen Ermessens bewilligt werden, soweit keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach einem ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen) ist zu gewähren, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Als dienstlicher Grund für die Versagung von Teilzeitbeschäftigung kommt vor allem die notwendige Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in Betracht.

     

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn ich über kein Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommerns verfüge?

    Nein. Lehrkräfte, die bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, nehmen am schulamtsübergreifenden oder schulamtsinternen Versetzungsverfahren teil.

    Unabhängig davon ist die Teilnahme der Beschäftigten am Bewerbungsverfahren für eine höherwertige Tätigkeit möglich.

  • Was passiert, wenn ich in der Stellenbörse keine passende Stelle finde oder nicht ins Auswahlverfahren komme?

    Um keine Ausschreibung zu verpassen, aktivieren Sie den Stellenalarm auf der Website. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: alle Ausschreibungen ungefiltert oder entsprechend dem eigenen Ausbildungsprofil oder der gewünschten Region, Schulart usw. personalisiert. Sie werden sofort per Mail benachrichtigt, sobald es ein Angebot für Ihr Suchprofil gibt.
    Wir empfehlen, den Filter nicht zu stark einzuschränken oder im Zeitverlauf schrittweise zu erweitern.

  • Wer führt das Bewerbungsgespräch durch?

    Die Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat, mit der Gleichstellungsbeauftragten und mit der Schwerbehindertenvertretung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

    Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber vorrangig eingestellt.

    Beim Bewerbungsgespräch erfahren Sie, wie es im Anschluss weitergeht.

  • Was passiert, wenn ich im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt worden bin?

    Dann scheint es dieses Mal leider nicht geklappt zu haben. Bleiben Sie weiter dran und bewerben sich gerne erneut auf unsere ausgeschriebenen Stellen. Besonders im ländlichen Raum ist der Bedarf an Lehrkräften hoch und die Einstellungschancen in den Schuldienst gut.