Bewerbungsverfahren
- Bewerbungsfristen
Sie können sich in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr für das Referendariat bewerben. Eine Übersicht der Einstellungstermine und Bewerbungsfristen finden Sie hier:
Beginn des Referendariates Beginn der Ausschreibung Ende der Ausschreibung 1. August 2025 10.03.2025 31.03.2025 1. Oktober 2025* 19.05.2025 09.06.2025 1. Februar 2026 22.09.2025 13.10.2025 1. April 2026* 17.11.2025 08.12.2025 * Ausschreibung mit Referendarzuschlag
Alle eingegangenen Bewerbungen werden erst nach Ende der Ausschreibung geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, gewähren wir Ihnen eine Fristverlängerung von drei Werktagen, um die angeforderten Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung erfolgt per Mail. Bitte beachten Sie, dass nur diejenigen Bewerbungen berücksichtigt werden, die am Ende des Bewerbungsprozesses einschließlich des Prüfverfahrens vollständig vorliegen.
Sie haben Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen? Kein Problem! Sie können Ihr Zeugnis einfach bis zum Ende der Nachreichfrist vorlegen und bewerben sich stattdessen mit Ihrer Studienverlaufsbescheinigung.
- Allgemeine Hinweise zur Bewerbung
Die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern schätzt Vielfalt und begrüßt daher alle Bewerbungen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Männern sind ausdrücklich erwünscht.
Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Die ausgeschriebenen Vollzeitstellen sind unter Beachtung der rechtlichen Regelungen teilzeitfähig
- Wer kann sich bewerben?
Es können sich all diejenigen für das Referendariat in MV bewerben, die die Erste Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss (z.B. Master of Education) für eines der folgenden Lehrämter besitzen:
Lehramt Zulassungsvoraussetzungen Lehramt an Grundschulen bzw. an Grund- und Hauptschulen Für die Zulassung ist das Studium in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik für den Primarbereich erforderlich Lehramt für Sonderpädagogik Für die Zulassung ist das Studium in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen erforderlich Lehramt an Regionalen Schulen Für die Zulassung ist das Studium in zwei Fächern erforderlich. Lehramt an Gymnasien Liegt ein drittes Fach vor, entscheiden wir im Rahmen des Auswahlverfahrens, in welchen Fächern das Referendariat absolviert wird da die Ausbildung nur in zwei Fächern erfolgt Lehramt an beruflichen Schulen Für die Zulassung ist das Studium in einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemein bildenden Fach oder einer zweiten beruflichen Fachrichtung erforderlich Die Ausbildung kann nur in Fächern erfolgen, die in der Stundentafel des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt sind. Daher ist eine Ausbildung in den Fächern wie z.B. Italienisch oder Dänisch nicht möglich.
Bei dem Lehramt an Gymnasien besteht ein besonderer Bedarf für folgende Fächer (sogenannte Bedarfsfächer):
- Physik
- Informatik
- Musik
- Kunst und Gestaltung
- evangelische Religion
- Chemie
- Mathematik
- Biologie
- Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen
Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen des Beruflichen Schulwesens und dem Zweitfach, das ebenfalls mit einer Ersten Staatsprüfung bzw. mit einem Master of Education abgeschlossen wurde:
- Agrarwirtschaft,
- Bautechnik,
- Elektrotechnik/Elektronik,
- Ernährung und Hauswirtschaft,
- Fahrzeugtechnik,
- Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik,
- Gesundheit und Pflege,
- Holz- und Kunststofftechnik,
- Informationstechnik,
- Labor- und Prozesstechnik
- Medientechnik,
- Metalltechnik,
- Seefahrt und Fischwirtschaft,
- Sozialwesen/Sozialpädagogik,
- Wirtschaft und Verwaltung.
Diese Ausschreibung richtet sich auch an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (Hochschulabsolventen mit einem Studienabschluss). Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat ist der Nachweis einer hochschulwissenschaftlichen Qualifikation in einer beruflichen Fachrichtung bzw. einer affinen Studienrichtung.
- Wie kann ich mich bewerben und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Sie können sich online über unser Stellenportal für das Referendariat in MV bewerben.
Initiativbewerbungen sowie Bewerbungen, die sich direkt an einzelne Schulen richten und nicht über das Stellenportal eingereicht werden, sind nicht möglich.
Es ist empfehlenswert, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften. Für das Onlinebewerbungsverfahren sind zunächst einfache Kopien ausreichend.
Nachfolgende Dokumente sind bei Ihrer Bewerbung zwingend einzureichen:
aktueller Personalausweis (Vorder- und Rückseite) bzw. Reisepass (erste und zweite Seite) aktueller und lückenloser Lebenslauf; nicht älter als drei Monate Geburts- oder Abstammungsurkunde - weicht der Name auf der Geburtsurkunde vom Namen des Personalausweises ab, muss zusätzlich ein Nachweis über die Namensänderung eingereicht werden
Nachweis der Hochschulreife - ALLE Seiten
Staatsexamenszeugnis bzw. Masterzeugnis (und Bachelorzeugnis) - es muss das Lehramt, die studierten Fächer und die Note erkennbar sein.
- bei Bewerbungen ohne o.g. Zeugnis ist stattdessen eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (laufendes Semester) einzureichen, aus der das Lehramt und die studierten Fächer hervorgehen
Sie bewerben sich im Rahmen des Quereinstiegs? - Bescheinigung über die Ableitbarkeit der Fächer
Sie haben bereits ein Referendariat angefangen oder abgebrochen? - Nachweis über Beginn und Ende bereits geleistetes Referendariat einschließlich Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Begründung des Abbruchs
Nachfolgende Dokumente sind einzureichen, sofern vorhanden:
- Zeugnisse über Erweiterungsprüfungen oder Beifächer
- Bereitschaftserklärung einer Schule
- Nachweis über Unterrichtstätigkeiten an einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland, welcher von der Schulleitung unterschrieben worden ist (nur dieses Formular kann akzeptiert werden)
- Heiratsurkunde oder die Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft
- Urkunde über Namensänderungen
- Gerichtsbeschluss über die Scheidung oder über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde/n des Kindes/ der Kinder
- Nachweis über den Status als Alleinerziehende/r (z.B. Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Ablehnungen der Zulassung zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern aus Kapazitätsgründen zur Anrechnung von Wartezeiten
Bis zum Ende der Nachreichfrist (ca. zwei Wochen vor dem Dienstantritt) sind die folgenden Dokumentein der jeweiligen Form einzureichen:
- Nachweis über den Impfschutz Masern oder Nachweis über die Immunität gegen Masern: Der Nachweis muss erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides im Original vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular oder eine Bescheinigung eines Arztes (keine Impfausweise).
- amtlich beglaubigte Kopie des Ersten Staatsexamens bzw. Masterzeugnisses (und Bachelorzeugnisses)
Formulare und Informationen zum Download
Informationen zur Teilzeit - Bereits begonnenes oder abgebrochenes Referendariat
Sie haben bereits ein Referendariat angefangen oder abgebrochen und fragen sich, ob Sie trotzdem zugelassen werden können?
Sie waren noch nicht im Prüfungsverfahren oder haben bereits einen Prüfungsversuch abgeleistet?
In diesem Fall erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Sie haben die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden?
In diesem Fall können wir Sie leider nicht zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern zulassen.
Wichtig: Ist bei Ihnen Ersteres der Fall, müssen Sie zwingend den Beginn und das Ende des Referendariats nachweisen und darüber hinaus eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die Personalakte erteilen sowie den Grund des Abbruchs darlegen.
- Auf welche Stellen kann ich mich bewerben?
Sie haben die Möglichkeit, sich schulbezogen, landesweit oder für beide Stellenformen zu bewerben.
Für die Einstellungstermine zum 1. April und 1. Oktober werden schulbezogene Stellen ausgeschrieben, die mit einem Zuschlag (Referendarzuschlag) versehen sind.
Schulbezogene Stellen
Bei schulbezogenen Stellen steht zum einen schon während der Ausschreibung die künftige Ausbildungsschule fest. Zum anderen ist aber auch der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber durch die Fächer eingeschränkt.
Sie können sich für die einzelnen schulbezogenen Stellen dann bewerben, wenn Sie neben dem erforderlichen Lehramt das ausgewiesene Bedarfsfach bzw. die Bedarfsfachrichtung studiert haben.
Der entsprechende Abschluss für das Zweitfach bzw. die zweite Fachrichtung erhöht Ihre Chancen auf Zulassung für die jeweilige Stelle, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Das bedeutet zugleich, dass Sie sich auf diese Stelle nicht bewerben können, wenn Sie „nur“ das Zweitfach studiert haben.
Bitte bewerben Sie sich auch auf schulbezogen ausgeschriebene Stellen, wenn Sie mit Ihrer Ausbildung nur das Bedarfsfach der ausgeschriebenen Fachkombination vertreten.
Bitte beachten Sie: Bewerberinnen und Bewerber, die über das Lehramt an Gymnasien verfügen, können ein Fachgymnasium für ihren Vorbereitungsdienst auswählen.
Wählen Sie bitte nur Stellen an Schulen, an denen Sie auch tatsächlich ausgebildet werden wollen.
Hinweis: Sofern schulbezogene Stellen ausgeschrieben wurden, werden diese immer zuerst besetzt. Erst danach findet das Besetzungsverfahren für die landesweiten Stellen statt.
Landesweite Stellen
Bei landesweiten Stellen erfolgt vorab weder eine Festlegung der Fächer noch eine Zuordnung zu einer Schule.
Die Ausbildungsschule wird nach dem Auswahlverfahren für die jeweilige Referendarin bzw. den jeweiligen Referendar individuell gesucht und zugewiesen.
Sie kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Wünsche hinsichtlich konkreter Schulen, Orte, Landkreise oder - in der Regel - Schulamtsbereiche können Sie am Ende der Bewerbungsmaske (Onlinebewerbung) notieren.
Bewerberinnen und Bewerber, die über das Lehramt an Gymnasien verfügen, haben auch die Möglichkeit, ihr Referendariat an einem Fachgymnasium zu absolvieren (hierfür können Sie ein Kreuz im Bewerbungsbogen bei „ich bin ebenfalls an einem Referendariat an einem Fachgymnasium interessiert“ setzen).
- Wie erfolgt das Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren?
Haben Sie Ihre Bewerbung vollständig eingereicht und ist diese zulassungsfähig, wird Ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren berücksichtigt. Die Zulassungsvoraussetzungen können Sie noch einmal unter folgendem Reiter nachlesen: Wer kann sich bewerben?
Für das Auswahlverfahren werden folgende Kriterien herangezogen:
Kriterien Voraussetzungen Auswahl nach Eignung und fachlicher Leistung Die Vergabe der Stellen erfolgt unter Berücksichtigung:
- der Fächer bzw. Fachrichtungen,
- der Note in der Ersten Staatsprüfung bzw. im gleichgestellten Lehramtsabschluss und
- vorheriger Unterrichtstätigkeiten sowie Wartezeiten
Bonus für bereits geleistete Unterrichtstätigkeiten Die Tätigkeit muss über ein Praktikum, im Rahmen des Lehramtsstudiums hinausgehen. Für die Anerkennung müssen Sie an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in der Bundesrepublik Deutschland unterrichtet haben. Tätigkeiten an Universitäten, Volkshochschulen, Schulen im Ausland oder bei Nachhilfevereinen u. ä. werden nicht anerkannt.
Beispiel: Eine sechsmonatige Unterrichtstätigkeit im Umfang von durchgängig 27 Wochenstunden führt beispielsweise zu einem Bonus von 0,4 Notenpunkten.
Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anerkennung.
Bonus für Wartezeiten Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen der Nichtzulassung zum Referendariat aus Kapazitätsgründen und dem nächstmöglichen Einstellungstermin angerechnet. Waren die Unterlagen zum Ende des Bewerbungsschlusses bzw. einer gesetzten Frist nicht vollständig oder wurde der angebotene Platz abgesagt, ist eine Anerkennung von Wartezeiten ausgeschlossen. Härtefälle Zu den Härtefällen gehören:
- Bewerberinnen und Bewerber, die schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind,
- Bewerberinnen und Bewerber, die nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unterhaltspflichtig sind (Kinder, Verheiratet) oder
- die nachgewiesene Pflege von Angehörigen.
Beim Auswahlverfahren werden zunächst die schulbezogenen und anschließend die landesweiten Stellen besetzt nach den vorgenannten Kriterien besetzt. Schulen haben keinen Einfluss auf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, da es sich um zentrales Bewerbungsverfahren handelt.
- Verfahrensablauf nach Bewerbungseingang
Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Nach dem erfolgten Prüf- sowie Auswahlverfahren, erhalten Sie fünf Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist den Bescheid über den Ausgang Ihrer Bewerbung per Post.
Im positiven Zulassungsbescheid finden Sie auch erste Informationen zum feierlichen Dienstantritt. Sollten sich zu diesem Zeitpunkt Ferien anschließen, kann es sein, dass in diesem Zeitraum bereits erste verpflichtende Seminare stattfinden.
Sollten Sie keine Zulassung erhalten haben, Ihre Bewerbung zurückziehen oder den Ihnen angebotenen Platz im Vorbereitungsdienst ablehnen, werden Ihre sämtlichen Bewerbungsunterlagen nach dem Ende des Bewerbungsverfahrens weitere sechs Monate aufgehoben und dann aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Hinweis: Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Ihre Bewerbung nicht mehr aufrechterhalten möchten. Nutzen Sie hierfür, aber auch bei Anfragen, Änderungen oder zusätzlichen Informationen die E-Mail-Adresse Bewerbungen-Referendare@bm.mv-regierung.de .
- Zuweisung einer Ausbildungsschule
Schulbezogene Stelle
Haben Sie sich auf eine schulbezogene Stelle beworben und sich im Auswahlverfahren für diese schulbezogene Stelle erfolgreich durchgesetzt, wird Ihnen die Ausbildungsschule mit allen wichtigen Informationen bereits im Zulassungsbescheid mitgeteilt. An der Ausbildungsschule findet die praktische Ausbildung von den Hospitationen bis hin zum eigenverantwortlichen Unterricht statt.
Landesweite Stelle
Haben Sie sich auf eine landesweite Stelle beworben, erhalten Sie die Ausbildungsschule nicht direkt mit dem Zulassungsbescheid. Ihre Ausbildungsschule wird Ihnen sieben bis acht Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist mitgeteilt.
Das liegt daran, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung für die landesweiten Stellen noch keine Festlegung der Schulen erfolgt. Dies kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens geschehen, weshalb die Mitteilung über die Schulen erst dann erfolgt, wenn das jeweilige Staatliche Schulamt eine individuell passende Ausbildungsschule gefunden hat. Bei der Zuweisung werden grundsätzlich Ausbildungsschulen in ganz Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung von Härtefällen und sozialen Gesichtspunkten, wie Kinder oder Pflege von Familienangehörigen, sowie der eingereichten Bereitschaftserklärungen, werden die in der Bewerbung genannten Wünsche berücksichtigt.
Alle Beteiligten des Einstellungsverfahrens (Bildungsministerium, Schulaufsicht und Schulen) sind stets bemüht, die Ortswünsche der Bewerberinnen und Bewerber bei der Zuweisung von Seminar- und Ausbildungsschulen zu berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie jedoch, dass besonders die Universitätsstädte Rostock und Greifswald – einschließlich der umliegenden Landkreise – nicht nur sehr beliebt sind, sondern auch den Großteil der Lehramtspraktika der dortigen Studentinnen und Studenten übernehmen. Aus diesem Grund kann nur wenigen Bewerberinnen und Bewerbern eine Seminar- und/oder Ausbildungsschule in diesen Städten oder in den angrenzenden Landkreisen angeboten werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihnen gefällt die Schule nicht und Sie möchte eine andere Schule zugewiesen bekommen?
Es besteht keine Möglichkeit, nach einer erfolgten Schulzuweisung auf Wunsch eine andere Schule zu erhalten. Für jeden Einstellungstermin erhalten Sie ein Einstellungsangebot. Sollten wir Ihren Wunschort nicht berücksichtigt haben, liegt es daran, dass Ihre Ausbildung dort nicht möglich ist, z.B., weil keine Ausbildungskapazitäten vorhanden sind.
Die Seminarschule
Neben der Ausbildungsschule wird Ihnen auch eine Seminarschule zugewiesen, an der jeden dritten Mittwoch das pädagogische Seminar stattfindet. Für das Lehramt für Sonderpädagogik ist der Montag der Seminartag.
Es kann auch der Fall eintreten, dass die Ausbildungsschule gleichzeitig auch die Seminarschule ist. Andernfalls wird darauf geachtet, dass sich Seminar- und Ausbildungsschule in räumlicher Nähe befinden. Das gilt auch für den Fall, dass zwei Ausbildungsschulen benannt werden, um die Ausbildung abzusichern.
- Rechtliche Grundlagen