Wichtige Informationen im Überblick
- Was heißt "Seiteneinstiegsqualifizierung"?
Das bedeutet konkret, dass Sie auf Ihrem Weg in den Lehrerberuf die zwei Qualifizierungsschritte Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) absolvieren müssen.
Informationen zu Qualifikation, Bewerbung und Ablauf der Qualifizierung finden Sie im Folgenden:
- Wann und wie erfolgt die Einstellung?
Die Einstellung erfolgt unterjährig laufend und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die insgesamt im zeitlichen Umfang von 15 Monaten stattfindet.
Die GPQ beginnt zeitnah zu Ihrer Einstellung mit einer Vorqualifizierung (VQ), die Sie durch die Verbindung von Theorie und Praxis auf die neue Rolle als Lehrkraft berufsbegleitend vorbereitet. Im Anschluss wird die GPQ für die Dauer von 12 Monaten mit der hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit fortgesetzt, weitere Qualifizierungsmaßnahmen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Für die Teilnahme an der GPQ erhalten Sie eine Anrechnungsstunde.
Nach der erfolgreichen Absolvierung der GPQ können Sie unbefristet weiter beschäftigt werden, wenn Sie sich verpflichten, in Anschluss an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) teilzunehmen.
- Was kann ich verdienen?
Informationen zu Verbeamtung und Verdienst finden Sie hier.
- Wer kann sich bewerben?
Für den SEQ können sich alle Personen bewerben, die nicht die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfüllen und über einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (Bachelorabschluss und vergleichbar), den Abschluss einer Berufsausbildung oder eine Meisterprüfung verfügen.
- Wie und wann kann ich mich bewerben?
Für den Seiteneinstieg können Sie sich auf eine im Karriereportal für den Schuldienst in M-V ausgeschriebene Stelle bewerben. Wenn die Stelle für den Seiteneinstieg geeignet ist, ist dies entsprechend in der Ausschreibung gekennzeichnet. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier .
Sie bewerben sich Online immer direkt auf eine ausgeschriebene Stelle bei der Einzelschule. Initiativbewerbungen bei den Schulen oder Schulbehörden sind nicht möglich.
Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen, die per Post eingehen, werden nicht zurückgesendet, sondern nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Sofern Sie die Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, muss dies der Schule mitgeteilt und ein ausreichend frankierter Briefumschlag zur Verfügung gestellt werden.
- Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?
Die nachfolgenden Dokumente müssen Sie Ihrer Bewerbung beifügen. Sie können diese bei einer Bewerbung über das Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern bequem im Onlinebewerbungsprozess hochladen:
- ausgefüllter Bewerbungsbogen (wird bei der Onlinebewerbung digital generiert)
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst[HM1] tätig sind,
- aktueller lückenloser tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
- Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse),
- Bewerbende mit im Ausland erworbenen Qualifikationen: Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen und deren Übersetzung von beeidigten Dolmetschenden (www.justiz-dolmetscher.de),
- Bewerbende mit einer Anerkennung der ausländischen Qualifikation als Lehrkraft: Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen mit einem Lehramt,
- Bewerbende, die im öffentlichen Schuldienst anderer Bundesländer tätig sind: Freigabeerklärung des Bundeslandes,
- Bewerbende mit Masterabschluss oder vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug (Lehrkräfte im Seiteneinstieg): Übersicht besuchter Lehrveranstaltungen und Qualifikationen oder Bescheid über die mögliche Zuerkennung einer Lehrbefähigung nach § 2 Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Schulseiteneinstiegsverordnung vom IQ M-V.,
- Bewerbende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z. B. durch Goethe-Zertifikat, telc, DSH, TestDaF). Qualifizierte Fachkräfte an Musik- und Sportgymnasien müssen, wenn sie nicht im regulären Unterricht eingesetzt werden, keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
- schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Bewerbende: Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Nachweis über die Gleichstellung,
- soweit in der Stellenausschreibung gefordert: Nachweise über zusätzliche Qualifikationen.
Wir bitten Sie, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften. Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die mit Ende der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.
- Amtlich beglaubigte Kopien müssen spätestens nach Aufforderung durch die einstellende Schulbehörde vorgelegt werden. Hierzu zählen:
- Abiturzeugnis/andere Hochschulzugangsberechtigung,
- Zeugnis Erste und Zweite Staatsprüfung,
- andere Hochschulabschlusszeugnisse
- Berufsausbildungsabschlüsse sowie
- amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnisübersetzungen
Vor einer Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz (sofern Sie nach 1970 geboren sind) beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung bei der einstellenden Schulbehörde vorlegen.
- Wie geht es nach dem Versand meiner Bewerbung weiter?
Nach der Onlinebewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist.
Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.
Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen sind spätestens auf Anforderung der zuständigen Schulbehörde (personalführende Dienststelle) vorzulegen.
Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Die Bewerbungsgespräche finden unter Leitung der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung teil.
Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Das heißt, diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben des § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.
- Wer unterbreitet mir ein Einstellungsangebot?
Die zuständige Schulbehörde übersendet nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens das Einstellungsangebot. Bitte beachten Sie, die im Einstellungsangebot angegebene Frist zur Annahme. Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.
Sie können in jedem Fall das Angebot mit einer E-Mail annehmen.
Sie werden auch darüber unterrichtet, wenn Sie im Verfahren leider nicht weiter berücksichtigt werden können.
- Was ist eine Qualifizierungsvereinbarung?
Im Zuge des Einstellungsverfahrens wird die Schulbehörde mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um eine Qualifizierungsvereinbarung zu schließen. Die Qualifizierungsvereinbarung dient sowohl der gemeinsamen Festlegung des Ziels, des Weges und Dauer der Seiteneinstiegsqualifikation als auch der Orientierung für den Einsatz im Unterricht (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 Schulseiteneinstiegsverordnung).
- Wie werde ich qualifiziert?
Die Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ) umfasst die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Bachelorabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung nehmen an der 15-monatigen GPQ sowie der darauf aufbauenden MQR teil. Die GPQ und die MQR werden in Verantwortung des Institutes für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) und durch das Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen (KBS) im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern organisiert und durchgeführt.
Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ)
Die GPQ beginnt zeitnah zu Ihrer Einstellung mit einer Vorqualifizierung (VQ), die Sie durch die Verbindung von Theorie und Praxis auf die neue Rolle als Lehrkraft berufsbegleitend vorbereitet. Im Anschluss wird die GPQ für die Dauer von 12 Monaten mit der hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit fortgesetzt, weitere Qualifizierungsmaßnahmen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Für die Teilnahme an der GPQ erhalten die Lehrkräfte im Schulseiteneinstieg eine Anrechnungsstunde.
Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR)
Die erfolgreiche Absolvierung der GPQ und die Verpflichtung zur grundsätzlich dreijährigen MQR sind die Voraussetzung für eine unbefristete Weiterbeschäftigung als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung im Schuldienst im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Modularisierte Qualifizierungsreihe erweitert als vertiefende pädagogische Qualifizierungsmaßnahme die GPQ. Während der MQR sind Sie unbefristet in der Schule beschäftigt und absolvieren berufsbegleitend weitere Qualifizierungsmodule, die einerseits digital und andererseits in Präsenz stattfinden können. Weiterhin finden Beratungsbesuche in Ihrem Unterricht durch die Qualifizierungsbeauftragten des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bzw. des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen (KBS) und die Schulleitungen statt.
Das „Blended Learning“, das Konzept des „Handlungsorientierten Unterrichts“ und das Konzept des „Selbstorganisierten Lernens“ gelten als didaktische Leitgedanken der modular gestalteten Qualifizierung. Demnach werden den Lehrkräften Vorlesungen, Präsenzseminare, E-Learning- Module, Unterrichtshospitationen und gezielte Unterstützung in den Phasen des selbstorganisierten Lernens angeboten. Die Qualifizierung wird fachdidaktisch durch die Teilnahme an weiteren Seminaren unterstützt. Diese findet außerhalb der Unterrichtszeit statt und erstreckt sich über drei Schuljahre.
Für die Teilnahme an der MQR erhalten die Lehrkräfte im Seiteneinstieg zwei Anrechnungsstunden.
Mit einem 60-minütigen Kolloquium im Anschluss an zwei durch die Lehrkraft erteilte Unterrichtsstunden wird die Qualifizierung abgeschlossen.
Das Ziel der MQR ist die Lehrbefähigung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Lehrkräfte ein Zertifikat. Die Verantwortung und die Durchführung der Verfahren, die zum Erwerb einer Lehrbefähigung führen, liegen beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern.
- Gibt es Mindestbeschäftigungszeiten und welche?
Voraussetzung für den Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation ist...
...für Personen mit einem Hochschulabschluss: der erfolgreiche Abschluss der Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ) sowie die hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von 5 Jahren.
...für Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und 3-jähriger Berufserfahrung: der erfolgreiche Abschluss der SEQ sowie die hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von 7 Jahren.
- Hinweise und Beispiele
1. Eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Krankenschwester und einer 3-jährigen Berufserfahrung möchte an einer Beruflichen Schule für Gesundheit und Pflege unterrichten.
Dafür muss die Person die SEQ (15 Monate GPQ und drei Jahre MQR) erfolgreich absolvieren sowie eine hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von sieben Jahren nachweisen, um eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Sinne einer Lehrbefähigungsanerkennung in den angestrebten Fächern zu erlangen.
2. Eine Person mit einem Bachelor-Abschluss in Sozialpädagogik möchte an einer Grundschule unterrichten.
Dafür muss die Person die SEQ (15 Monate GPQ und drei Jahre MQR) erfolgreich absolvieren sowie eine hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von fünf Jahren nachweisen, um eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Sinne einer Lehrbefähigungsanerkennung in den angestrebten Lernbereichen der Grundschule zu erlangen.
- An wen kann ich mich wenden?
Ihre Ansprechpartner/innen zu allen Ihren Fragen finden Sie hier.
- Rechtliche Grundlagen