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Nutzen Sie die Suchkriterien, um das passende Jobangebot zu finden. Es gibt keine Pflichtfelder. Sie können, müssen aber nicht Ihre Suche einschränken. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Online-Bewerbung ausfüllen und direkt an die Schule senden

Die Bewerbung für eine Schule geht schnell und einfach. Stelle aussuchen, Online-Formular ausfüllen, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen und an die Schule schicken.

Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, empfehlen wir Ihnen eine Registrierung. Sie hat folgende Vorteile:

  • Sie brauchen das Online-Formular nur einmal ausfüllen.
  • Die Dokumente nur einmal hochladen.
  • Individualisierung ist je Bewerbung möglich.
  • Die Wunschliste wird dauerhaft gespeichert.

Der Stellenalarm hält Sie auf dem Laufenden

Für Sie ist aktuell keine passende Stelle dabei? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in den Stellenalarm. Sobald neue Stellen zu Ihren Suchkriterien offen sind, informieren wir Sie per Mail.

Stellen auf Wunschliste

Sie können sich interessante Stellen auf eine Wunschliste speichern, später wieder aufrufen, als PDF sichern oder sich direkt bewerben.

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Wunschstelle(n) finden

Nutzen Sie die Suchkriterien, um die passenden Referendariatsplätze zu finden. Sie können Ihre Suche eingrenzen, müssen dies aber nicht. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

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Sie können sich auf eine oder mehrere schulbezogene Stellen und / oder auf die landesweite Stelle für Ihr entsprechendes Lehramt bewerben. Klicken Sie dazu einfach bei Ihren Wunschstellen auf »Zur Wunschliste hinzufügen«.

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Was sind landesweite Stellen?

Bei den landesweiten Stellen werden vorab keine Ausbildungsschulen oder Fächer festgelegt. Die Ausbildungsschule wird Ihnen erst nach dem Auswahlverfahren zugewiesen und kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Orts- und/oder Schulwünsche können im Bewerbungsbogen unter „Bemerkungen“ geäußert werden. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte wie Kindern oder der Pflege von Familienangehörigen werden diese Wünsche berücksichtigt.

Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, Sie auszubilden, kann im Fall einer Zulassung und bei Vorliegen einer entsprechenden Bereitschaftserklärung durch die Schulleitung für die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule berücksichtigt werden.

Schule führen – als Schulleiter/in

Neue Impulse in der Schule setzen und das Lehrerkollegium führen – Schulleitung ist eine genauso spannende wie herausfordernde Aufgabe mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Durch den Generationswechsel im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern gibt es für engagierte und erfahrene Lehrkräfte gute Chancen, die passende Stelle zu finden. In jeder Schulart und überall im Land gibt es Ausschreibungen für Schulleiter/innen und stellvertretende Schulleiter/innen.

  • Aufgaben: Welche Tätigkeiten umfasst die Schulleitung?

    Die Aufgaben der Schulleitung sind vielseitig und anspruchsvoll – für gestandene Lehrkräfte mit vielseitigen Erfahrungen z.B. in Lehrerausbildung, Schulfunktionen und Fortbildungen genau die richtige Herausforderung: motivierend und befriedigend. Schulleiterinnen und Schulleiter sind Rundum-Talente und Allrounder im Dauereinsatz. Sie wirken auf allen denkbaren Gebieten: Sie entscheiden und vermitteln, motivieren und unterstützen, sind Recruiter/in und Personalmanager/in. Dabei sind sie Ansprechpartner/in für ihr Kollegium, für die Schülerinnen und Schüler, für deren Erziehungsberechtigte, die Presse, die untere und obere Schulaufsicht sowie die Fördernden und Beteiligten vor Ort – mit offenen Ohren und Verständnis, Durchsetzungskraft und fester Haltung, Offenheit im Denken und guter Kommunikation. Sie schaffen mit ihrem Einsatz gute Schule vor Ort – auch, indem sie sich stetig neuen Herausforderungen stellen und dafür immer wieder neue Lösungsstrategien entwickeln. Life-long learning leben sie in besonderem Maße – neue Perspektiven und Impulse dafür bieten Veranstaltungen wie der jährliche Tag für Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Veranstaltung im Kurhaus Warnemünde dient auch dem Networking, der Begegnung und dem Erfahrungsaustausch und ist Teil des Führungskräfteentwicklungsprogramms des Landes. Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern konkretisiert die Aufgaben in Paragraph 101.

  • Verdienst: Welche Vergütung erhalte ich als Schulleiter/in?

    Die Vergütung/Besoldung richtet sich nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bei Schulleitungen und Lehrkräften mit besonderen Aufgaben können je nach Schulgröße und Aufgabe gegenüber der allgemeinen Vergütung von Lehrkräften höhere Entgelte gezahlt werden. Es ist allerdings auch hier zu unterscheiden zwischen angestellten Lehrerinnen und Lehrern und Beamtinnen und Beamten. Bei Angestellten gelten über die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bundesweit einheitliche Entgelte. Für die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst gilt die Besoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

    Die konkrete Zuordnung zu einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Auch hier können bezüglich der Stufenzuordnung Vordienstzeiten aus anderen Bundesländern anerkannt werden.

    Für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben können Anrechnungsstunden gewährt werden. Die Berechnung obliegt der personalführenden Stelle.

  • Voraussetzungen: Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich Lehrkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung mit den in den Ausschreibungshinweisen für die einzelnen Schularten ausgewiesenen Lehrbefähigungen, die das in der Stellenausschreibung näher benannte Anforderungsprofil erfüllen. Die vorherige Teilnahme an den Kursen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) ist grundsätzlich Voraussetzung für die Übertragung einer Leitungsstelle.

  • Verfahren: Wie finde ich die passende Stelle?

    Aktuell ausgeschriebene Leitungsstellen finden Sie hier im Karriereportal für den Schuldienst MV unter www.lehrer-in-mv.de.  Die Bewerbung erfolgt auf die ausgeschriebene Stelle – ganz einfach online (oder per E-Mail bzw. per Post unter Nutzung des Bewerbungsformulars).

    Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die zuständige Schulbehörde (für die allgemein bildenden Schulen das jeweilige Staatliche Schulamt und für die beruflichen Schulen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern) im Einvernehmen mit der jeweiligen Personalvertretung, mit der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls mit der Schwerbehindertenvertretung nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber vorrangig eingestellt.

  • Qualifizierung: Wie werde ich vorbereitet bzw. unterstützt?

    Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) bereitet Sie im Rahmen der Führungskräftequalifizierung in mehreren Schritten auf die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen der Schulleitung vor:

    Phase 1: Orientierungsqualifizierung (Lehrkräfte, die sich für eine Leitungsfunktion interessieren)

    Phase 2: Vorbereitende Qualifizierung (Lehrkräfte, die für die Übernahme einer Leitungsstelle vorgesehen sind)

    Nach erfolgter Bestellung werden Schulleiter/innen und stellvertretende Schulleiter/innen fortlaufend durch das IQ M-V weiter qualifiziert und im beruflichen Alltag begleitet:

    Phase 3: Funktionseinführende Qualifizierung (stellv. Schulleiter/innen und Schulleiter/innen, die bis zu drei Jahren in der Funktion arbeiten)

    Phase 4: Berufsbegleitende Qualifizierung (stellv. Schulleiter/innen und Schulleiter/innen)

    Weitere Informationen zur Führungskräftequalifizierung beim IQ-MV finden Sie hier.

  • Rechtliche Grundlagen

    Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbesoldungsgesetz - LbesG M-V) vom 11. Mai 2021

    Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen (Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung - LehrArbzLVO M-V) vom 16. März 2016 

    Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern, hier insbesondere Paragraph 101.

    Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt

für alle Fragen zum Lehrerberuf in MV

Christiane Schnippert

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