
Vertretungslehrkraft
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat an öffentlichen allgemein bildenden und an öffentlichen beruflichen Schulen Stellen für Vertretungslehrerkräfte geschaffen, um Unterrichtsausfall vorzubeugen.
- Vertretungslehrkraft unbefristet
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L in Verbindung mit TV EntgO-L).
Vertretungslehrkraft an beruflichen Schulen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt insgesamt 1,3 Millionen Euro pro Schuljahr bereit, um zusätzliche Vertretungslehrkräfte für die beruflichen Schulen einzustellen. Dies entspricht 18 Lehrkräftestellen, die zusätzlich besetzt werden können. Berufliche Schulen können Lehrkräfte bereits im laufenden Schuljahr einstellen, um eine langfristige Planung zu sichern. Die Stellen für Vertretungslehrkräfte können zu einem späteren Zeitpunkt in reguläre Stellen umgewandelt werden. Diese Maßnahme soll dabei helfen, den Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen zu reduzieren.
Vertretungslehrkraft an Grundschulen
Vertretungslehrkräfte an Grundschulen erhalten einen unbefristeten Vertrag und können, bei Erfüllung der Voraussetzungen, sofort ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Sie sind einer Stammschule zugeordnet und mobil im Umkreis der Stammschule im Einsatz. Für den Unterricht im Umkreis und die Fahrten dorthin erhalten sie Anrechnungsstunden. Diese Vertretungstätigkeit ist an den Grundschulen auf höchstens drei Jahre begrenzt. Im Anschluss werden die Lehrkräfte voraussichtlich an der Stammschule im regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte ein großer Bedarf an der Stammschule bestehen, kann dies schon früher geschehen.Vertretungslehrkraft an weiterführenden Schulen
Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen erhalten einen unbefristeten Vertrag und können, bei Erfüllung der Voraussetzungen, sofort ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen unterrichten gegebenenfalls schulartübergreifend. Sie sind einer Stammschule zugeordnet und in deren Umkreis tätig, wofür sie Anrechnungsstunden erhalten.
Der mobile Einsatz ist bei den weiterführenden Schulen auf höchstens zwei Jahre begrenzt. Im Anschluss werden die Lehrkräfte voraussichtlich an der Stammschule im regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte ein großer Bedarf bestehen, kann dies schon früher an der Stammschule geschehen. - Vertretungslehrkraft befristet
Neben kurzfristigen Vertretungen von Lehrkräften aufgrund von Krankheit, Elternzeit o. ä., bietet Mecklenburg-Vorpommern regulär befristete Stellen für Vertretungslehrkräfte an allen Schularten an, um
- Unterrichtsausfall zu vermeiden und damit Absolventinnen und
- Absolventen Wartezeiten zum Vorbereitungsdienst oder zur Festeinstellung überbrücken können.
Daher richten sich diese Stellenangebote an Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums mit einer Ersten Staatsprüfung, die sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Vorbereitungsdienst bewerben wollen.
Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft kann die Chance bei der Zulassung zum Referendariat verbessern und das Referendariat verkürzen.
Die Stellenangebote für Vertretungslehrkräfte richten sich auch an Absolventinnen und Absolventen mit einer Zweiten Staatsprüfung, die wegen ihrer Fächerkombination bislang nicht eingestellt werden konnten und ebenfalls Wartezeit überbrücken möchten.
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und nach dem Einsatz im Unterricht Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L).