Lehrkräfteaustauschverfahren
Für Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst beschäftigt sind und in ein anderes Bundesland wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) das „Lehrkräfteaustauschverfahren“ eingerichtet.
Wenn Sie das Bundesland im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahren wechseln wollen, müssen Sie bei Ihrer personalführenden Dienststelle auf dem Dienstweg einen Antrag einreichen. Der Antrag kann in einigen Ländern online und in anderen Ländern nur auf dem Papierweg gestellt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist nur die Antragstellung auf dem Papierweg möglich.
Der Antrag muss sechs Monate vor dem Wechseltermin 1. August eingereicht werden. Bei einem Wechsel zum Schulhalbjahr (1. Februar), den einige Länder zusätzlich anbieten, muss der Antrag ebenfalls sechs Monate vorher gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Fristen und Bedingungen zum Lehrkräfteaustauschverfahren in Ihrem jeweiligen Bundesland.
Sie können im Beamtenverhältnis maximal in die Besoldungsgruppe A 13 übernommen oder als tarifangestellte Lehrkraft maximal in die Entgeltgruppe E 13 eingruppiert werden.
Eine weitere Möglichkeit des Wechselns besteht im Rahmen des regulären Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Sie müssen lediglich Ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes beifügen.