Bewerbungsverfahren ab 1. August 2025
Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsverfahren für Lehrkräfte ab dem 1. August 2025 ausschließlich digital angeboten wird. Ab dann reichen Sie Ihre Bewerbungen auf Lehrkräftestellen ausschließlich über das Karriereportal für den Schuldienst ein. Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung.
- Kann ich mich bewerben?
Es können sich Personen mit folgenden Qualifikationen bewerben:
- Lehramt (Erstes und Zweites Staatsexamen),
- Befähigung für ein Lehramt oder eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation,
- ausländische Qualifikation als Lehrkraft,
- abgeschlossenes Lehramtsstudium mit Bescheinigung der Zweiten Staatsprüfung eines Lehramtes,
- abgeschlossenes Lehramtsstudium (Erstes Staatsexamen),
- Masterabschluss oder vergleichbarer wissenschaftlicher Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug, z. B. Magister, Diplom (universitär), juristisches oder medizinisches Staatsexamen,
- Bachelorabschluss oder vergleichbarer Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug, z. B. Diplom (FH) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung mit insgesamt dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit.
Bitte beachten Sie die Angaben in der jeweiligen Stellenausschreibung.
- Wie kann ich mich bewerben?
Sie können sich online über das Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern auf alle ausgeschriebenen Stellen bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.
- Welche Bewerbungsunterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Die nachfolgenden Dokumente müssen Sie Ihrer Bewerbung beifügen. Sie können diese bei einer Bewerbung über das Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern bequem im Onlinebewerbungsprozess hochladen:
- ausgefüllter Bewerbungsbogen (wird bei der Onlinebewerbung digital generiert)
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst[HM1] tätig sind,
- aktueller lückenloser tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
- Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse),
- Bewerbende mit im Ausland erworbenen Qualifikationen: Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen und deren Übersetzung von beeidigten Dolmetschenden (www.justiz-dolmetscher.de),
- Bewerbende mit einer Anerkennung der ausländischen Qualifikation als Lehrkraft: Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen mit einem Lehramt,
- Bewerbende, die im öffentlichen Schuldienst anderer Bundesländer tätig sind: Freigabeerklärung des Bundeslandes,
- Bewerbende mit Masterabschluss oder vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug (Lehrkräfte im Seiteneinstieg): Übersicht besuchter Lehrveranstaltungen und Qualifikationen oder Bescheid über die mögliche Zuerkennung einer Lehrbefähigung nach § 2 Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Schulseiteneinstiegsverordnung vom IQ M-V.,
- Bewerbende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z. B. durch Goethe-Zertifikat, telc, DSH, TestDaF). Qualifizierte Fachkräfte an Musik- und Sportgymnasien müssen, wenn sie nicht im regulären Unterricht eingesetzt werden, keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
- schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Bewerbende: Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Nachweis über die Gleichstellung,
- soweit in der Stellenausschreibung gefordert: Nachweise über zusätzliche Qualifikationen.
Wir bitten Sie, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften. Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die mit Ende der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.
- Amtlich beglaubigte Kopien müssen spätestens nach Aufforderung durch die einstellende Schulbehörde vorgelegt werden. Hierzu zählen:
- Abiturzeugnis/andere Hochschulzugangsberechtigung,
- Zeugnis Erste und Zweite Staatsprüfung,
- andere Hochschulabschlusszeugnisse
- Berufsausbildungsabschlüsse sowie
- amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnisübersetzungen
Vor einer Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz (sofern Sie nach 1970 geboren sind) beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung bei der einstellenden Schulbehörde vorlegen.
- Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?
Sie erhalten eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist.
Die Schule, bei der Sie sich beworben haben, prüft Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Die Bewerbungsgespräche finden unter Vorsitz der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen die örtliche Gleichstellungsbeauftragte, der örtliche Personalrat sowie ggf. die örtliche Schwerbehindertenvertretung teil.
Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Das heißt, diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen und die Vorgaben aus § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.
Im Anschluss daran wird das Einstellungsverfahren durchgeführt:
Die zuständige Schulbehörde beteiligt für die Einstellung die Gleichstellungsbeauftragte, den Bezirkspersonalrat und die Schwerbehindertenvertretung.
Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens übersendet die Schulbehörde das Einstellungsangebot. Bitte beachten Sie, die im Einstellungsangebot angegebene Frist zur Annahme. Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.
Sie können in jedem Fall das Angebot mit einer E-Mail annehmen.
Sie werden auch darüber unterrichtet, wenn Sie im Verfahren leider nicht weiter berücksichtigt werden können.
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Wunschstelle(n) finden
Nutzen Sie die Suchkriterien, um die passende Schule/Stelle zu finden. Sie können, müssen aber nicht Ihre Suche einschränken. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.
So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Mit weiteren Suchkriterien können Sie ihre Suche passgenau für sich eingrenzen. Sie können zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination genau die für Sie passende Schule/Stelle finden.
Online-Bewerbung ausfüllen und direkt an die Schule senden
Die Bewerbung für eine Schule geht schnell und einfach. Stelle aussuchen, Online-Formular ausfüllen, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen und an die Schule schicken.
Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, empfehlen wir Ihnen eine Registrierung. Sie hat folgende Vorteile:
- Das Online-Formular muss nur einmal ausgefüllt werden.
- Die Wunschliste wird dauerhaft gespeichert.
- Sie können jede Bewerbung individuell anpassen.
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