Für funktionsstellenbezogene und allgemeine Hinweise auch zu Aufgabenbeschreibungen - siehe:
Ausschreibungshinweise
Die schulfachliche Koordinatorin oder der schulfachliche Koordinator des Sekundarbereiches I fördert und steuert Schulentwicklungsprozesse und arbeitet an der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms sowie am Qualitätsmanagement und bei Evaluationsverfahren mit.
Sie oder er übernimmt neben ihrer oder seiner Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung, soweit sie nicht von der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder deren Vertretung wahrgenommen werden.
Mit der Übernahme dieser Beförderungsposition ist die Wahrnehmung der nachfolgend aufgeführten und an die Funktionen gebundenen Aufgaben verbunden:
a) Aufgaben der Schulorganisation und Schulverwaltung
Dazu gehören unter anderem:
- Koordinierung der VERA-Arbeiten in Klasse 8 und Anleitung der Fachlehrer
- Organisation / Koordination von Schulprojekten (z.B. Sommerakademie, Tag der
offenen Tür)
- Eigenständige Eingabe und Kontrolle der Daten in elektronischen Schulverwaltungs-
programmen, insbesondere Datenerfassung, -auswertung und -kontrolle im SIP
- Koordinierung und Beratung der Klassenkonferenzen
- Organisation der flexiblen Stunden / des Wahlpflichtunterrichts,
- Sicherstellung der Mobilität und Durchlässigkeit,
- Sonstige pädagogische Aufgaben:
- Leitung konzeptioneller Arbeiten,
- Koordinierung von Fördermaßnahmen und Förderplänen / Organisation von Förderunterricht,
- Organisation des Religions- und Ersatzunterrichts,
- Berufsorientierung und Praktika,
- Projektbetreuung,
- Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Durchführung der schulinternen Lehrerfortbildungen,
- Organisation schulinterner Leistungsvergleiche,
- Verwaltungsaufgaben:
- Sicherstellung aller Informationspflichten durch Bekanntgabe und Beratung gemäß den entsprechenden Rechtsgrundlagen,
- Mitarbeit bei der bildungsgangbezogenen Klassenbildung,
- Koordinierung von Schulversuchen,
- Planung und Koordination von Klassenkonferenzen,
- Kontrolle der Klassenbücher,
- Kontrolle der Zeugnisse,
- Organisation von Schul- undInformationsveranstaltungen,
- Organisation und Begleitung von Vergleichsarbeiten.
b) Beratungsaufgaben:
- Beratung der Schulleitung bei Fragen zum Sekundarbereich I,
- Beratung der Lehrkräfte und der Klassenleitungen,
- Betreuung von Klassenkonferenzen und Integration der Arbeit der Fachkonferenzen,
- Beratung der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler bei Fragen zur Arbeit im gymnasialen Bildungsgang im Sekundarbereich I bzw. zum weiteren Bildungsgang,
- Informationsveranstaltungen (zum Beispiel zur Wahl der 2. und / oder spätbeginnenden Fremdsprache, zum Schulpraktikum, zum Religionsersatzunterricht),
- Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für auf den Bildungsgang bezogenen Regelungsbedarf für Gastschülerinnen und Gastschüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund,
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Eltern- und Schülervertretung sowie Leitung schulinterner Gremien soweit nicht von der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie deren Vertreterinnen oder Vertreter wahrgenommen oder durch Konferenzbeschluss anderes bestimmt.