Stellung und Aufgaben
1. Allgemeines
Der Abteilungsleiter/ die Abteilungsleiterin ist Teil der Schulleitung und unterstützt die Schulleiterin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und ordnet sich in die bestehende Hierarchie ein. Am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Neustrelitz existieren 2 Abteilungen. Diese sind unter Beachtung der schulischen Ansprüche aufgeteilt. Standort der Abteilung mit den Ausbildungsbereichen Gartenbau, Bau- und Metalltechnik sowie Berufsvorbereitung ist in der Hauptstelle Neustrelitz.
Der Abteilungsleiter/ die Abteilungsleiterin ist der Schulleiterin gegenüber rechenschaftspflichtig. Er/sie ist dafür verantwortlich, dass (im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten) die seinem/ihrem Aufgabenbereich zugehörenden Aufgaben erfüllt werden.
Er/sie ist berechtigt, die hierfür erforderlichen Weisungen zu geben und ist Vorgesetzter/ Vorgesetzte der Lehrkräfte.
Er/ sie übt in Abwesenheit der Schulleiterin das Hausrecht aus. Er/ sie arbeitet selbständig und eigenverantwortlich und ist als Führungskraft den Grundregeln des kooperativen Führungsstils verpflichtet.
2. Aufgabenbereiche
Für die Arbeit als Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin des Regionalen Beruflichen Bildungszentrum
Neustrelitz werden nachfolgend aufgeführte Aufgaben übertragen:
1. Unterstützung und Beratung der Schulleiterin und des stellvertretenden Schulleiters,
2. Erstellung des Stundenplanes an der Hauptstelle und der Nebenstelle JVA mit dem entsprechenden Programm,
3. Erstellung der Vertretungspläne an Haupt- und Nebenstelle und die damit verbundenen Absprachen terminnah treffen sowie rechtzeitige Veröffentlichung des Planes,
4. Durchsicht und Kontrolle der Klassendokumente, Überprüfung der Abrechnung der Klassenbücher regelmäßig am Turnusende,
5. Koordinierung der Notenkonferenzen,
6. Unterstützung der Schulleitung bei der Koordinierung der Fachgruppenarbeit,
7. Zuarbeit für die Schulleitung bei Statistiken und Abfragen (u.a. Schuljahreseinsatzpläne, Ausfallstatistik),
8. Beratung und Anhörung von Schülern gemäß § 60 a (5) Schulgesetz M-V, Eltern, Ausbildungsbetrieben, soweit dies nicht durch andere Lehrkräfte wahrgenommen wird,
9. Unterstützung der Schulleitung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
10. Unterstützung und Förderung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an unserer Schule,
11. Pflege der Kontakte zu den Partnern der beruflichen Ausbildung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Kammern.