Suchen und Bewerben: So einfach geht's.

Wunschstelle(n) finden

Nutzen Sie die Suchkriterien, um das passende Jobangebot zu finden. Es gibt keine Pflichtfelder. Sie können, müssen aber nicht Ihre Suche einschränken. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Online-Bewerbung ausfüllen und direkt an die Schule senden

Die Bewerbung für eine Schule geht schnell und einfach. Stelle aussuchen, Online-Formular ausfüllen, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen und an die Schule schicken.

Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, empfehlen wir Ihnen eine Registrierung. Sie hat folgende Vorteile:

  • Sie brauchen das Online-Formular nur einmal ausfüllen.
  • Die Dokumente nur einmal hochladen.
  • Individualisierung ist je Bewerbung möglich.
  • Die Wunschliste wird dauerhaft gespeichert.

Der Stellenalarm hält Sie auf dem Laufenden

Für Sie ist aktuell keine passende Stelle dabei? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in den Stellenalarm. Sobald neue Stellen zu Ihren Suchkriterien offen sind, informieren wir Sie per Mail.

Stellen auf Wunschliste

Sie können sich interessante Stellen auf eine Wunschliste speichern, später wieder aufrufen, als PDF sichern oder sich direkt bewerben.

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Wunschstelle(n) finden

Nutzen Sie die Suchkriterien, um die passenden Referendariatsplätze zu finden. Sie können Ihre Suche eingrenzen, müssen dies aber nicht. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Wunschliste füllen

Sie können sich auf eine oder mehrere schulbezogene Stellen und / oder auf die landesweite Stelle für Ihr entsprechendes Lehramt bewerben. Klicken Sie dazu einfach bei Ihren Wunschstellen auf »Zur Wunschliste hinzufügen«.

Direkt online bewerben

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  • und abschicken.

Was sind landesweite Stellen?

Bei den landesweiten Stellen werden vorab keine Ausbildungsschulen oder Fächer festgelegt. Die Ausbildungsschule wird Ihnen erst nach dem Auswahlverfahren zugewiesen und kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Orts- und/oder Schulwünsche können im Bewerbungsbogen unter „Bemerkungen“ geäußert werden. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte wie Kindern oder der Pflege von Familienangehörigen werden diese Wünsche berücksichtigt.

Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, Sie auszubilden, kann im Fall einer Zulassung und bei Vorliegen einer entsprechenden Bereitschaftserklärung durch die Schulleitung für die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren ab 1. August 2025

Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsverfahren für unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) ab dem 1. August 2025 ausschließlich digital angeboten wird. Ab dann reichen Sie Ihre Bewerbungen auf upF-Stellen ausschließlich über das Karriereportal für den Schuldienst ein. Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung.

Informationen zum Bewerbungsverfahren (upF)

Als unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) können Sie sich laufend auf ausgeschriebene Stellen im Karriereportal als bewerben. 

Wichtige Informationen im Überblick

  • Wer kann sich bewerben

    Die Ausschreibungen richten sich an pädagogische Fachkräfte, die über eine Ausbildung gemäß § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)

    oder

    Personen, die mindestens über einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss verfügen, wenn die pädagogische Eignung durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder durch anderweitige Qualifikationen nachgewiesen wird.

    Bewerbende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z. B. durch Goethe-Zertifikat, telc, DSH, TestDaF). Qualifizierte Fachkräfte an Musik- und Sportgymnasien müssen, wenn sie nicht im regulären Unterricht eingesetzt werden, keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

    Pädagogische Fachkräfte im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 sind:

    1. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige,

    2. Diplompädagoginnen und Diplompädagogen mit dem Nachweis sozialpädagogischer Ausbildung, Diplomsozialpädagoginnen und Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiterinnen und Diplomsozialarbeiter,

    3. Personen mit einem fachlich Nummer 2 entsprechenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss sowie Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss mit 120 Credit Points im pädagogischen Bereich,

    4. Diplom-Erziehungswissenschaftlerinnen und Diplom-Erziehungswissenschaftler,

    5.Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Personen mit gleichwertigen Abschlüssen,

    6. Erzieherinnen und Erzieher im jeweiligen Bereich, die eine Teilanerkennung für einen Fachschulabschluss als Krippenerzieherin oder Krippenerzieher, Kindergärtnerin oder Kindergärtner, Horterzieherin oder Horterzieher haben,

    7. Staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen von Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen,

    8. Personen mit der Befähigung für das Lehramt im Primarbereich, Sekundarbereich I oder Sonderpädagogik sowie Personen, die die erste Staatsprüfung für dieses Lehramt erfolgreich bestanden haben,

    9. Grundschullehrkräfte mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten,

    10. Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen,

  • Ich habe einen anderen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss. Wie kann ich meine pädagogische Eignung nachweisen?

    Die pädagogische Eignung können Sie durch einschlägige Berufserfahrung z. B. als Erzieherin oder Erzieher nachweisen. Ein weiterer Nachweis der pädagogischen Eignung durch eine anderweitige Qualifikation ist zum Beispiel der AdA-Schein, der Nachweis über das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg Vorpommern können Sie sich online laufend auf ausgeschriebene Stellen direkt bei Ihrer Wunschschule bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.

    Welche Qualifikation gefordert ist, ist in der jeweiligen Stellenausschreibung aufgeführt.

    Bei der Onlinebewerbung werden Sie bequem durch alle Bewerbungsschritte geleitet und am Ende des Bewerbungsprozesses erhalten Sie eine Eingangsbestätigung via E-Mail.

    Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

  • Warum sind auf einigen Stellenausschreibungen zwei Logos?

    Die Stellenausschreibungen mit dem Logo „Kofinanziert von der Europäischen Union“ und dem Logo „MV tut gut“ erfolgen für den ESF+ Förderpunkt „Unterrichtsergänzende Maßnahmen“ (upF) mit dem speziellen Ziel Bildungsbenachteiligungen abzubauen – Schulerfolge zu verbessern.

    Dieser ESF+ Förderpunkt wird im Rahmen des ESF Plus Programmes 2021-2027 durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus der Europäischen Union sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

  • Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?

    Dokumente, die der Bewerbung beigefügt werden müssen:

    • ausgefüllter Bewerbungsbogen inklusive der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, wenn die bewerbende Person bereits im öffentlichen Schuldienst tätig ist,
    • aktueller lückenloser tabellarischer Lebenslauf (zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
    • Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse) in deutscher Sprache,
    • ggf. Nachweis über einschlägige pädagogische Berufserfahrung,
    • soweit in der Stellenausschreibung gefordert: Nachweise über zusätzliche Qualifikationen,
    • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Kopie des Nachweises über eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen,
    • gegebenenfalls eine Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
    • Bei der Bewerbung können Sie die Dokumente einfach hochladen. Wir bitten Sie pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften.
    • Amtlich beglaubigte Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen insbesondere
    • Abiturzeugnis/andere Hochschulzugangsberechtigung,
    • Zeugnis Erste und Zweite Staatsprüfung,
    • andere Hochschulabschlusszeugnisse sind spätestens auf Anforderung der zuständigen Schulbehörde (personalführende Dienststelle) vorzulegen.

    Vor einer Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz (sofern Sie nach 1970 geboren sind) beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung bei der einstellenden Schulbehörde vorlegen.

  • Wie geht es nach dem Versand meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

    Sie erhalten eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. 

    Die Schule, bei der Sie sich beworben haben, prüft Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist. 

  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

    Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.

    Die Bewerbungsgespräche finden unter Leitung der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung teil.  

    Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten, das heißt diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben aus § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.

  • Wer unterbreitet mir ein Einstellungsangebot?

    Die jeweilige zuständige Schulbehörde ((https://www.bildung-mv.de/schule/staatliche-schulaemter/) erstellt nach Beendigung des Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahrens das Einstellungsangebot und übersendet dies per Post und zusätzlich vorab per E-Mail.

    Die Frist zur Annahme des Einstellungsangebotes beträgt zwischen fünf und maximal 10 Werktagen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebotes. Die Form der Zusage bestimmt die Schulbehörde, erfolgt jedoch mindestens in Textform per E-Mail.

    Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.

    Sie werden auch darüber unterrichtet, wenn Sie im Verfahren leider nicht weiter berücksichtigt werden können.

  • Rechtliche Grundlagen