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Informationen zum Bewerbungsverfahren (mpF)

Als multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) können Sie sich laufend auf ausgeschriebene Stellen im Karriereportal als bewerben. Hier erfahren Sie alles Weitere:

Wichtige Informationen im Überblick

  • Wer kann sich bewerben

    Die Ausschreibungen richten sich an pädagogische Fachkräfte, die über eine Ausbildung gemäß § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V). Darüber hinaus können Personen für die Einstellung berücksichtigt werden, die mindestens über einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss verfügen, wenn diese die pädagogische Eignung durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder durch anderweitige Qualifikationen nachweisen können.

    Pädagogische Fachkräfte im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 sind:

    1. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige,

    2. Diplompädagoginnen und Diplompädagogen mit dem Nachweis sozialpädagogischer Ausbildung, Diplomsozialpädagoginnen und Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiterinnen und Diplomsozialarbeiter,

    3. Absolventinnen und Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Magister- oder Masterstudiengänge,

    4. Diplom-Erziehungswissenschaftlerinnen und Diplom-Erziehungswissenschaftler,

    5. Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Personen mit gleichwertigen Abschlüssen,

    6. Erzieherinnen und Erzieher im jeweiligen Bereich, die eine Teilanerkennung für einen Fachschulabschluss als Krippenerzieherin oder Krippenerzieher, Kindergärtnerin oder Kindergärtner, Horterzieherin oder Horterzieher haben,

    7. Staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen von Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen,

    8. Personen mit der Befähigung für das Lehramt im Primarbereich, Sekundarbereich I oder Sonderpädagogik sowie Personen, die die erste Staatsprüfung für dieses Lehramt erfolgreich bestanden haben,

    9. Grundschullehrkräfte mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten,

    10. Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen.

  • Ich habe einen anderen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss. Wie kann ich meine pädagogische Eignung nachweisen?

    Die pädagogische Eignung können Sie durch einschlägige Berufserfahrung z. B. als Erzieherin oder Erzieher nachweisen. Ein weiterer Nachweis der pädagogischen Eignung durch eine anderweitige Qualifikation ist zum Beispiel der AdA-Schein, der Nachweis über das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Im Karriereportal können Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle direkt bei Ihrer Wunschschule online oder postalisch bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.

    Welche Qualifikation gefordert ist, ist in der jeweiligen Stellenausschreibung aufgeführt.

    Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. 

  • Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?

    Es sind nur solche Bewerbungen zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.
    Folgende Unterlagen sind der Bewerbung in deutscher Sprache beizufügen:

    • ausgefüllter Bewerbungsbogen inklusive der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, wenn Sie bereits im öffentlichen Schuldienst tätig sind,
    • aktueller lückenloser tabellarischer Lebenslauf (zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
    • Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse),
    • gegebenenfalls Nachweis der pädagogischen Eignung durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder durch anderweitige Qualifikationen
    • soweit in der Stellenausschreibung gefordert: erforderliche Nachweise über zusätzliche Qualifikationen,
    • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Kopie des Nachweises über eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen,
    • gegebenenfalls eine Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen,
    • gegebenenfalls Nachweis über die kirchliche Unterrichtserlaubnis der entsprechenden Religionsgemeinschaft gemäß der Stellenausschreibung.

    Das Nachreichen von fehlenden Dokumenten ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Die bewerbende Person trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen.
    Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen

    • Hochschulabschlusszeugnisse,
    • Berufsausbildungsabschlüsse sowie
    • amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnisübersetzungen

    sind spätestens auf Anforderung des Staatlichen Schulamtes (personalführende Dienststelle) vorzulegen.

  • Wie geht es nach dem Versand meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

    Wenn Sie sich online bewerben, erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Sollten Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg einreichen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der Schule.

    Hinweis: Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Die Eingangsbestätigungen sind nicht als Aussagen über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu verstehen! Unter Umständen fordert Sie die Schule auf, Unterlagen nachzureichen. 

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und abschließender Sichtung der eingegangenen Bewerbungen findet das Auswahlverfahren statt.

  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

    Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.

    Die Bewerbungsgespräche finden unter Leitung der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung teil.  

    Auf der Grundlage einer Gesamtschau des Anforderungsprofils der Stellenausschreibung, der Qualifikation und der Bewerbungsunterlagen der Bewerbenden sowie der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten, das heißt diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben aus § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.

  • Wer unterbreitet mir ein Einstellungsangebot?

    Die jeweilige zuständige Schulbehörde erstellt nach Beendigung des Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahrens das Einstellungsangebot und übersendet dieses per Post und zusätzlich vorab per E-Mail.

    Alle Personen, die kein Einstellungsangebot erhalten, werden durch die jeweiligen Schulen unterrichtet, dass Sie im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind.

  • Rechtliche Grundlagen

    Einsatz, Aufgaben und Einstellung von multiprofessionellen Fachkräften an den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Modellversuchs nach § 8 a Absatz 2 Lehrerbildungsgesetz

Kontakt

für alle Fragen zur Bewerbung als mpF