Für Stellenbezogene und allgemeine Hinweise auch zu persönlichen Voraussetzungen – siehe:
Ausschreibungshinweise
Der Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung koordinierender, steuernder und qualitätssichernder Aufgaben in den Klassenstufen 9 und 10 sowie die Übernahme ausgewählter Aufgaben mit gesamtschulischer Verantwortung.
Aufgabenbeschreibung
Der Koordinatorin bzw. dem Koordinator obliegt insbesondere:
1. Koordination der Klassenstufen 9 und 10
- die Steuerung und Koordination der wesentlichen organisatorischen und pädagogischen Prozesse in den Klassenstufen 9 und 10,
- die Sicherung einheitlicher Verfahrensweisen, verbindlicher Abläufe und verlässlicher Informationsstrukturen,
- die Wahrnehmung der Funktion als zentrale Ansprechperson für grundsätzliche Angelegenheiten der Klassenstufen 9 und 10
2. Anleitung und Führung der Klassenleitungen
- die fachliche Anleitung, koordinierende Begleitung und Führung der Klassenleitungen der Klassenstufen 9 und 10,
- die Sicherung abgestimmten Verwaltungshandelns in Fragen der Klassenleitung, der Dokumentation, der Elternkommunikation und -beratung,
- die Unterstützung der Schulleitung bei der Umsetzung schulischer Vorgaben und organisatorischer Festlegungen in den Klassenstufen 9 und 10
3. Organisation und Koordination der Präsentationsleistungen in Klassenstufe 10
- die organisatorische Gesamtverantwortung für die Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung der Präsentationsleistungen in Klassenstufe 10,
- die Koordination der hierfür erforderlichen Abläufe, Terminsetzungen und Abstimmungsprozesse,
- die Sicherung der Einhaltung der geltenden rechtlichen und schulischen Vorgaben
4. Aufgaben im Bereich der Schulstatistik
- die Wahrnehmung von Aufgaben mit gesamtschulischer Verantwortung im Bereich der Schulstatistik,
- die Koordination der Erhebung, Prüfung, Aufbereitung und termingerechten Bereitstellung statistischer Daten,
- die Sicherung von Vollständigkeit, Plausibilität und Verlässlichkeit der schulstatistischen Angaben,
- die Mitwirkung an schulischen Planungs-, Berichts- und Entscheidungsprozessen auf der Grundlage belastbarer statistischer Daten
5. Koordination schulpartnerschaftlicher Aktivitäten, insbesondere Erasmus+
- die Koordination schulpartnerschaftlicher Aktivitäten der Schule,
- die Planung, Begleitung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern,
- die Steuerung der schulischen Vorhaben im Rahmen des Erasmus+-Programms,
- die Sicherung der organisatorischen, kommunikativen und dokumentarischen Abläufe in diesem Aufgabenfeld
Allgemeine Hinweise
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Auftrag der Schulleitung und in enger Abstimmung mit dieser. Maßgeblich sind die geltenden schulrechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften, Konferenzbeschlüsse sowie die innerschulischen Festlegungen.
Ergänzende Aufgabenübertragungen, die sich aus schulorganisatorischen Erfordernissen ergeben, bleiben vorbehalten.