Mit der Übernahme der Beförderungsstelle ist die Übertragung zusätzlicher an den Schulen wahrzunehmender Verwaltungs- und besonderer pädagogischer Aufgaben verbunden. Neben den pädagogischen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen daher die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Lehrkräfte auf funktionslosen Beförderungsstellen sollen die Schulleitung bei der Initiierung, Förderung und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen und bei der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms beraten und unterstützen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung übertragen.
Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen können unter anderem folgende Aufgaben* übertragen werden:
- Unterstützung der Leitung in der Schulorganisation,
- Initiation und Unterstützung der Entwicklung schulinterner Curricula für die Fachrichtung Pflege,
- Zusammenarbeit mit dem Landesprüfungsamt für Heilberufe,
- pädagogische Beratung und Anleitung der Lehrkräfte der Fachrichtung Pflege,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung der Prüfungen im Bereich der Vollzeit- Ausbildung,
- Koordinierung der Ausbildung im Bereich Pflege,
- Einarbeitung in das Stundenplanprogramm,
- Unterstützung bei der Verwaltung und Kontrolle der Schülerakten,
- Beratung der Lehrkräfte zur Umsetzung einer interdisziplinären Zusammenarbeit,
- Beratung von Schülern und Eltern hinsichtlich der Ausbildung,
- Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen Leitung, Lehrkräften, Schulträger und externen Partnern,
- Beteiligung an den Projekten der Fachrichtung und der allgemeinen Schulentwicklung,
- Gestaltung einer effektiven Zusammenarbeit mit dem Träger der Schule
Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der genannten Aufgaben werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Situation festgelegt.Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Beim Wegfall einer zugewiesenen Aufgabe aufgrund zeitlicher Befristung, Wechsel der Zuständigkeit oder aus anderen Gründen wird der Lehrkraft auf einer funktionslosen Beförderungsstelle eine neue adäquate Aufgabe verbindlich zugewiesen.
* soweit sie nicht bereits auf Fachlehrkräfte übertragen wurden