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und Wellen genießen. 

Quereinstieg – direkt ins Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen

Lehrerinnen und Lehrer sind heiß begehrt – jetzt und in absehbarer Zukunft. Für studierte Lehrkräfte heißt das: Sie können sich in den allermeisten Fällen aussuchen, in welcher Stadt und an welcher Schule sie arbeiten. Für diejenigen, die zwar nicht auf Lehramt studiert haben, aber einen anderen Hochschulabschluss vorweisen können, bedeutet das: neue Perspektiven im Schuldienst. Diese Öffnung ist eine Chance für alle Beteiligten: Die „Neuen“ bringen nicht nur frischen Wind ins Klassenzimmer, sondern auch ihre berufspraktischen Erfahrungen mit in den Unterricht ein. Ihnen selber steht ein neuer Karriereweg offen.

Der so genannte "Quereinstieg" ist in Mecklenburg-Vorpommern im Prinzip eine Sonderform des Referendariats an beruflichen Schulen.

Anders als der Seiteneinstieg (und dabei insbesondere der so genannte berufsbegleitende Vorbereitungsdienst bbVD) erfolgt der Quereinstieg über einen Vorbereitungsdienst gemeinsam mit Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt - und somit können Sie sich zu den vier Einstiegsterminen ins Referendariat viermal im Jahr für den Quereinstieg bewerben. 

Der Quereinstieg ist in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nur für das Lehramt an beruflichen Schulen möglich und dauert 18 Monate. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Wichtige Informationen im Überblick

  • Wer kann sich bewerben?

    Voraussetzung für den Quereinstieg ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Masterstudium oder ein Diplom-Abschluss einer Universität), mit dem die Ausbildung in einer beruflichen Fachrichtung sowie einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder einem allgemein bildenden Fach möglich ist. Ein Bachelor-Abschluss genügt nicht. Im Falle eines Diplom-Abschlusses (FH) erfolgt die Zulassung nur, sofern zusätzlich eine mindestens dreijährige Unterrichtspraxis nachgewiesen wird.

    Diese beruflichen Fachrichtungen können in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem ausgebildet werden:

    • Agrarwirtschaft,
    • Bautechnik,
    • Elektrotechnik/Elektronik,
    • Ernährung und Hauswirtschaft,
    • Fahrzeugtechnik,
    • Farbtechnik und Raumgestaltung
    • Gesundheit und Pflege,
    • Holztechnik,
    • Informationstechnik,
    • Labor- und Prozesstechnik,
    • Medientechnik,
    • Metalltechnik,
    • Seefahrt und Fischwirtschaft,
    • Sozialwesen/Sozialpädagogik
    • Wirtschaft und Verwaltung

    Diese allgemeinbildenden Fächer werden an beruflichen Schulen und Fachgymnasien im Land Mecklenburg-Vorpommern unter anderem unterrichtet:

    • Biologie
    • Chemie
    • Deutsch
    • Englisch
    • evangelische Religion
    • Französisch
    • Geschichte
    • Kunst
    • Mathematik
    • Philosophie
    • Physik
    • Psychologie
    • Russisch
    • Sozialkunde
    • Sport

    Es können jedoch nicht alle Fächer an allen beruflichen Schulen und Fachgymnasien angeboten werden.

    Eine weitere Voraussetzung für den Quereinstieg ist, dass ein besonderer Bedarf seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden sein muss. Dies kann eine konkrete schulbezogene Stellenausschreibung oder ein landesweiter Bedarf in einer beruflichen Fachrichtung sein.

  • Erfülle ich die Voraussetzungen?

    Um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen für den Quereinstieg bei Ihnen vorliegen, füllen Sie diese Tabelle mit den besuchten Lehrveranstaltungen sowohl bei der beruflichen Fachrichtung als auch bei der zweiten beruflichen Fachrichtung oder dem Zweitfach aus und senden diese per Mail an bewerbungen-referendare@bm.mv-regierung.de. Anschließend prüft die Fachabteilung, ob die Voraussetzungen für den Quereinstieg bei Ihnen vorliegen.

    Hinweis: Eine Lehrveranstaltung kann nur bei der rechten oder der linken Spalte eingetragen werden.

    Bitte senden Sie weiterhin Ihr Zeugnis des Hochschulstudiums (Masterabschluss, Diplom (universitär) o.ä.) jeweils mit dem Transcript of Records oder einem anderen geeigneten Nachweis als Beleg der besuchten Lehrveranstaltungen zu.

    Als Veranschaulichungsbeispiel haben wir für Sie eine ausgefüllte Mustertabelle am Beispiel der beruflichen Fachrichtung „Metalltechnik“ und dem Zweitfach „Physik“ vorbereitet.

    Falls Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Inhalte für die berufliche Fachrichtung, die zweite berufliche Fachrichtung oder das Zweitfach aus Ihrem Studium in Frage kommen, können Sie sich den hier verlinkten KMK-Beschluss zuhilfe nehmen. Hierbei handelt es sich um die „ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“. Schauen Sie mit der Suchfunktion bei Ihrer unter Umständen in Frage kommenden beruflichen Fachrichtung bzw. dem Zweitfach unter dem Punkt „Studieninhalte“, um Ihre besuchten Lehrveranstaltungen besser zuordnen zu können.

    Sollten nach Ihrer Zusendung noch Unklarheiten bestehen, werden Sie von uns via E-Mail kontaktiert. Sobald die Prüfung der Fachabteilung abgeschlossen ist, werden Sie ebenfalls via E-Mail über das Ergebnis informiert. Sollten Sie für den Quereinstieg in Frage kommen, heben Sie sich die entsprechende E-Mail unbedingt auf. Diese reichen Sie dann zusammen mit Ihren weiteren Bewerbungsunterlagen zu den jeweiligen Ausschreibungsterminen mit ein.

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Sie nehmen, wie auch die Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge mit 1. Staatsexamen bzw. Master of Education, am zentralen Einstellungsverfahren zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) teil.

    Der Vorbereitungsdienst für den Quereinstieg startet vier Mal im Jahr: am 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober jedes Jahres. Dazu erfolgen jeweils separate Ausschreibungen zu feststehenden Terminen.

    Um das Verfahren für Sie und uns so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, bereits vor einer Bewerbung Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu überprüfen, ob bzw. welche Möglichkeiten im Rahmen des Quereinstiegs für Sie bestehen.

  • Einstellung und Verbeamtung

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zu folgenden Startterminen ein: 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober.

    Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

    In der Regel erfolgt, wie auch bei Referendarinnen und Referendaren, die ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, eine Verbeamtung auf Widerruf.

  • Was kann ich verdienen?

    Die Quereinsteiger/innen erhalten im Falle einer Verbeamtung auf Widerruf Anwärterbezüge, die sich aus einem Grundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzen.

    Ist eine Verbeamtung nicht möglich oder nicht gewünscht, absolvieren Sie den Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses und erhalten das gleiche Entgelt (brutto) wie verbeamtete Referendare.

    Nähere Informationen finden Sie in den jeweils zur Ausschreibung veröffentlichten aktuellen Merkblättern.

  • Wie werde ich qualifiziert?

    Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, beginnt in Mecklenburg-Vorpommern für Sie der 18-monatige Vorbereitungsdienst. Fachlich sind Sie bestens durch Ihr Studium auf eine Unterrichtstätigkeit vorbereitet. Kompetenzen in den Feldern der Erziehungswissenschaften, der Fachdidaktiken und der Berufspädagogik erwerben Sie im Rahmen des Vorbereitungsdienstes und in einem zusätzlichen angeleiteten Selbststudium. Dieses bereitet sie auf ein verpflichtend zu absolvierendes Kolloquium vor. (vgl. §33 der Lehrervorbereitungsdienstverordnung).

    Im Vorbereitungsdienst bereiten Sie Ihren Unterricht erst unter Anleitung und später eigenverantwortlich vor, führen ihn durch und werten ihn aus. Dabei lernen sie den Schulbetrieb intensiv kennen. Am Ende des Referendariats sind Sie für Ihre Aufgabe gut vorbereitet. Nach der Zweiten Staatsprüfung sind Sie Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Beruflichen Schulen.

  • Hinweise und Beispiele

    Sonderfall:

    Wenn sich zwei Fächer ableiten lassen UND eine berufliche Fachrichtung, dann haben Sie als Lehrkraft an einer beruflichen Schule die Wahl, ob Sie den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (bbVD)oder den hier erläuterten Quereinstieg direkt ins Referendariat absolvieren möchten.

    • bbVD bedeutet für Sie den Direkteinstieg in die Lehrtätigkeit mit vollem Gehalt, jedoch nebenberuflicher Qualifizierung (17 Lehrerwochenstunden (LWS) im Unterricht, 10 LWS in der Qualifizierung).
    • Quereinstieg bedeutet Vollzeit-Qualifizierung im Referendariat mit Anwärtergehalt.
  • Rechtliche Grundlagen

    Verordnung zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrervorbereitungsdienstverordnung - LehVDVO M-V)

    Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - LehbildG M-V

    Verordnung über den Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Schulseiteneinstiegsverordnung - SchulSEVO M-V)

  • An wen kann ich mich wenden?

    Für alle Fragen zur Bewerbung für das Referendariat in MV wenden Sie sich bitte an:

    Sebastian Harnack, Cindy Plüm und Marie Sommerfeld

    E-Mail: Bewerbungen-Referendare@bm.mv-regierung.de

    Tel.: 0385 588 172 82 / -172 83 / -172 86

     

    Für alle fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

    Christine Richter

    E-Mail: c.richter@bm.mv-regierung.de

    Tel.: 0381 70 00-99 11

Kontakt

für alle Fragen zur Bewerbung für das Referendariat in MV

Sebastian Harnack (LA Berufl. Schulen, Sonderpäd.), Cindy Plüm (LA Gymnasium), Marie Sommerfeld (LA Grundschule, Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen)