Neues Anfangen und

Chancen ergreifen. 

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Sie verfügen über einen Master- beziehungsweise über einen vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss? Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung und interessieren sich für die Arbeit als Lehrkraft?

Dann können Sie in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) gehen und sich nach dessen erfolgreichem Abschluss mit einem 2. Staatsexamen als Lehrerin oder Lehrer im Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern verwirklichen.

Wichtige Informationen im Überblick

  • Was heißt berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (bbVD)?

    Der Vorbereitungsdienst zur Erlangung einer Lehrbefähigung für ein Lehramt kann berufsbegleitend von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung absolviert werden, wenn die Interessenten die erforderlichen Voraussetzungen (siehe unten: "Wer kann sich bewerben?") erfüllen.

    Nach § 1 Absatz 2 und 4 Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung haben Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern eine Jahresarbeitszeit von rund 1.760 Zeitstunden. Der Einsatz im Unterricht erfolgt in einer Vollzeitbeschäftigung in einem Umfang von 27 Stunden (Grundschule 27,5 Stunden). Bei Vollbeschäftigung in einem zunächst befristeten Arbeitsverhältnis erfolgt der Einsatz während des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes im Unterricht dagegen nur mit 17 Lehrerwochenstunden (LWS). Davon sind mindestens sechs LWS in jedem der beiden Fächer oder Fachrichtungen, für das Grundschullehramt mindestens fünf LWS in einem der Lernbereiche Deutsch oder Mathematik und und einem weiteren Lernbereich zu erteilen. Weitere 10 LWS werden den Lehrkräften ohne Lehrbefähigung als Entlastungsstunden für ihre Ausbildung angerechnet.

    Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst schließt nach insgesamt 24 Monaten mit der 2. Staatsprüfung ab. Die somit ausgebildeten Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung sind nach ihrer Ausbildung den regulär ausgebildeten Lehrkräften, die ein Lehramtsstudium (Abschluss: 1. Staatsexamen) und das Referendariat (Abschluss: 2. Staatsexamen) absolviert haben, national und international gleichgestellt.

  • Wann und wie erfolgt die Einstellung?

    Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst startet zwei Mal im Jahr: am 1. Februar und am 1. August jedes Jahres.

    Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für die Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes. Mit erfolgreichem Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes werden Sie unbefristet weiter beschäftigt.

     

  • Was kann ich verdienen und werde ich verbeamtet?

    Informationen zu Verbeamtung und Verdienst finden Sie hier.

  • Wer kann sich bewerben?

    Voraussetzung für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist ein nicht lehramtsbezogener Hochschulabschluss (Master, Magister, universitäres Diplom).

    Dabei müssen die Inhalte des absolvierten Studiums im Wesentlichen den fachwissenschaftlichen Anteilen für zwei Fächer, Fachrichtungen oder drei Lernbereichen entsprechen.

    Die Erfüllung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bzw. dem Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen (KBS) geprüft. 

    Daraus ergeben sich unterschiedliche Qualifizierungswege:

    1. Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, wenn sich aus dem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium (Staatsexamen, Master, Magister, Diplom (univ.) und vergleichbar) zwei Fächer, zwei Fachrichtungen oder drei Lernbereiche ableiten lassen.

    Dies bedeutet eine Qualifizierung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst über 24 Monate (s.u. "Wie werde ich qualifiziert?" zum Ablauf des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes). Eine Verkürzung ist auf Antrag bei Vorliegen entsprechender vorheriger pädagogischer Qualifikationen möglich.

    2. Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst mit parallelem Studium eines zweiten Faches, einer zweiten Fachrichtung oder eines dritten Lernbereiches, wenn sich aus dem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium (Staatsexamen, Master, Magister, Diplom (univ.) und vergleichbar) ein Fach, eine Fachrichtung oder zwei Lernbereiche ableiten lassen.

    Dies bedeutet: Parallel zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist ein Studium im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten zu absolvieren bzw. nachzuweisen und bis zum Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ein zweites Fach, eine zweite Fachrichtung oder ein dritter Lernbereich nachzuweisen. Die Qualifizierung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Eine Verkürzung ist auf Antrag bei Vorliegen entsprechender vorheriger pädagogischer Qualifikationen möglich.

  • Wie und wann kann ich mich bewerben?

    Für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst können Sie sich auf eine im Karriereportal für den Schuldienst in MV ausgeschriebene Stelle mit der Einstellung zum 1. August oder 1. Februar eines jeden Jahres direkt bei Ihrer Wunschschule online bewerben. Wenn die Stelle für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst geeignet ist, ist dies entsprechend in der Ausschreibung gekennzeichnet. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.

    Der Vorteil bei der Onlinebewerbung ist, dass Sie bequem durch alle Bewerbungsschritte geleitet werden und am Ende des Bewerbungsprozesses eine Eingangsbestätigung via E-Mail erhalten.

    Eine Bewerbung per Post ist natürlich dennoch möglich. Hierfür müssen Sie den Bewerbungsbogen ausdrucken und zusammen mit den unten genannten einzureichenden Unterlagen auf dem Postweg an die jeweilige Schule senden.

    Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen, die per Post eingehen, werden nicht zurückgesendet, sondern nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Sofern Sie die Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, muss dies der Schule mitgeteilt und ein ausreichend frankierter Briefumschlag zur Verfügung gestellt werden.

  • Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?

    Dokumente, die der Bewerbung beigefügt werden müssen:

    • ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
    • aktueller tabellarischer Lebenslauf (zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
    • Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse) in deutscher Sprache,
    • Angabe zu Studienleistungen* (z.B. Transcript of Records/ Transkripte, Leistungsnachweise, Studienbücher o.ä.),
    • gegebenenfalls Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (Unterrichtstätigkeit, Zusatzstudium),
    • gegebenenfalls eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise eine Kopie des Nachweises über eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen,
    • gegebenenfalls eine Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

    * Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Studienleistungen an, sodass im Bewerbungsverfahren eine Einschätzung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfolgen kann.

    Bei der Onlinebewerbung können Sie die Dokumente einfach hochladen. Wir bitten Sie, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften.

     

    Amtlich beglaubigte Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen insbesondere

    • Abiturzeugnis oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung,
    • die Zeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung,
    • andere Hochschulabschlusszeugnisse

    müssen erst bei einem Vorstellungsgespräch vorgelegt werden. Die Schulleitung kann mit der Einladung zum Bewerbungsgespräch im Einzelfall die Vorlage weiterer beglaubigter Bildungsnachweise fordern.

     

    Vor einer möglichen Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung vorlegen.

     

  • Wie geht es nach dem Versand meiner Bewerbung weiter?

    Wenn Sie sich online bewerben, erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Sollten Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg einreichen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der Schule.

    Hinweis: Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Die Eingangsbestätigungen sind nicht als Aussagen über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu verstehen! Unter Umständen fordert Sie die Schule auf, Unterlagen nachzureichen.

     

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und abschließender Sichtung der eingegangenen Bewerbungen findet das Auswahlverfahren (Bewerbungsgespräch) statt.

    Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.

    Die Bewerbungsgespräche finden unter Leitung der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung teil. 

    Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Das heißt, diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben des § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.

  • Wer unterbreitet mir ein Einstellungsangebot?

    Die jeweilige zuständige Schulbehörde erstellt nach Beendigung des Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahrens das Einstellungsangebot und übersendet dieses per Post.

    Die Frist zur Annahme des Einstellungsangebotes beträgt drei Werktage und beginnt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebotes. Die Form Ihrer Zusage bestimmt die Schulbehörde; sie erfolgt jedoch mindestens in Textform per E-Mail.

    Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.

    Alle Personen, die kein Einstellungsangebot erhalten, werden durch die jeweiligen Schulen unterrichtet, dass sie im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind.

  • Was ist eine Qualifizierungsvereinbarung?

    Im Zuge des Einstellungsverfahrens wird die Schulbehörde mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um eine Qualifizierungsvereinbarung zu schließen. Die Qualifizierungsvereinbarung dient der gemeinsamen Festlegung des Ziels, des Weges und Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes als auch der Orientierung für den Einsatz im Unterricht (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 Schulseiteneinstiegsverordnung).

  • Wie werde ich qualifiziert?

    Die Qualifizierung wird vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) bzw. vom Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen (KBS) durchgeführt und gliedert sich in zwei Phasen:

    A) Monat 1-6: Sechsmonatige pädagogische Qualifizierung

    1. a) zweiwöchiger Einführungskurs für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen, zunächst ohne eigenverantwortlichen Unterricht,
      b) einwöchiger Einführungskurs für das Lehramt an beruflichen Schulen, zunächst ohne eigenverantwortlichen Unterricht,
    2. nach dem Einführungskurs eigenverantwortlicher Unterricht an der Ausbildungsschule mit 17 Lehrerwochenstunden (LWS),
    3. ein wöchentlicher Seminartag zu „Grundlagen der Erziehungswissenschaften“ im Rahmen von 10 Entlastungsstunden im Blended Learning,
    4. Abschlussprüfung: Kolloquium zu den „Grundlagen der Erziehungswissenschaften“ und Integration in den regulären Vorbereitungsdienst.

    B) Monat 7-24: 18 Monate Vorbereitungsdienst

    Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist nach der Lehrervorbereitungsdienstverordnung (LehVDVO M-V) geregelt (ein wöchentlicher Seminartag, eigenverantwortlicher Unterricht an der Ausbildungsschule mit 17 LWS) und wird mit der 2. Staatsprüfung abgeschlossen.

  • Hinweise und Beispiele

    1. Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst mit zwei ableitbaren Studienfächern:

    Herr A ist 42 Jahre alt, hat Germanistik und Anglistik an einer Hochschule studiert und einen Magisterabschluss. Aus seinen Studienfächern lassen sich die beiden Fächer Deutsch und Englisch für die folgenden Schularten ableiten: Regionale Schule, Gymnasium, berufliche Schulen. Mit seinem Bescheid kann Herr A an einer der genannten Schulformen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren.

     

    2. Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst mit parallelem Studium eines zweiten Faches, einer zweiten Fachrichtung oder eines dritten Lernbereiches:

    Frau B ist 36 Jahre alt, hat Volkswirtschaftslehre an einer Hochschule studiert und einen Diplomabschluss. Aus ihren Studienfächern lassen sich die beiden Fächer Wirtschaft zu 100 Prozent und Mathematik zu 50 Prozent für das Gymnasium oder berufliche Schulen ableiten und/oder Arbeit-Wirtschaft-Technik zu 100 Prozent und Mathematik zu 50 Prozent für die Regionale Schule.

    Mit ihrem Bescheid kann Frau B an einer der genannten Schulformen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren. Sie muss jedoch die fehlenden ECTS-Punkte parallel zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nachstudieren.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Ihre Ansprechpartner/innen zu allen Ihren Fragen finden Sie hier.

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