Rückenwind geben

und Segel setzen.

Herzlich Willkommen – wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufnahme und Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher umfassend organisiert. Wenn Sie an den Schulen unterstützen möchten und die Sprache der geflüchteten Schülerinnen und Schülern sprechen, bietet das Bildungsministerium Ihnen einen Weg, Sie unbürokratisch und flexibel einzustellen. Wie Sie als externe Vertretungskraft jetzt schneller und einfacher eingestellt werden können, wird auf dieser Seite erläutert; der bisherige Weg ist ebenfalls möglich und wird deshalb zuerst kurz erwähnt.

Dieser grundsätzlich mögliche Weg steht geflüchteten Lehrkräften ebenfalls offen: Sie können im regulären Einstellungsverfahren berücksichtigt werden. Personen mit Deutschkenntnissen auf (mindestens) C1-Niveau des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens CEFR können sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben (Kurzinformationen auf Englisch / Polnisch, ausführliche Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen hier). Genauso könnten Sie sich als Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bewerben auf eine der zusätzlich bereitgestellten Stellen zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Hier gelten ebenfalls die oben genannten regulären Einstellungsbedingungen.

Nun gilt in der akuten Lage zeitlich begrenzt eine weitere Möglichkeit, Sie als externe Vertretungskraft durch ein vereinfachtes Verfahren einzustellen. Dafür gilt Folgendes:

  • Aufgaben und Art der Beschäftigung

    Sie werden befristet eingestellt, längstens bis zum 19. Juli 2024.

    Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten sind weit gefasst: Sie unterrichten Flüchtlinge, unterstützen sie beim Lernen oder helfen im Ganztagsbereich – ganz abhängig vom Bedarf an allgemein bildenden und beruflichen Schulen vor Ort.

  • Anforderungsprofil

    Sie können sich bewerben, wenn Sie

    • eine Lehrerqualifikation haben oder
    • ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule, einer Fachhochschule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder
    • ein Lehramtsstudium absolvieren.
  • Sprachkenntnisse

    Eine sprachliche Identität zwischen der externen Vertretungskraft und den zu beschulenden geflüchteten Kindern ist erforderlich. Das bedeutet, dass sie in der Lage sein müssen, den Kindern schulische Inhalte vermitteln zu können.

    Sie brauchen keine deutschen Sprachkenntnisse für die Einstellung nachweisen. Jedoch wird in einem persönlichen Gespräch festgestellt, ob Sie über ausreichende Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

  • Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

    Sie wenden sich per E-Mail an die Schulrätinnen und Schulräte für Migration in den Staatlichen Schulämtern und den Schulrat der Schulaufsicht für berufliche Schulen des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung (kurz: Schulrätinnen und Schulräte, Adressen siehe unten "Wo bewerbe ich mich?").

    Beizufügen sind erste Nachweise (s.u. Bewerbungsunterlagen).
    Besteht Bedarf in der Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schülern an einer Schule, wird ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbart. Das Gespräch wird durch die jeweilige Schulleitung unter Einbeziehung der Schulrätinnen bzw. Schulräte durchgeführt.

    Das Gespräch dient der Beurteilung, ob Sie angemessen mit den Schülerinnen und Schülern umgehen können, pädagogisch geeignet sind und über die notwendige Sach- und Sprachkompetenz verfügen.

    Bei positivem Verlauf des Gespräches werden weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert (s.u. Bewerbungsunterlagen).
    Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Arbeitsvertrag zugesandt.
     

  • Bewerbungsunterlagen

    Ihrer ersten E-Mail-Anfrage legen Sie bitte bei:

    • eine Absichtserklärung als externe Vertretungskraft tätig zu werden (Formular "Absichtserklärung"),
    • ein tabellarischer Lebenslauf (Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge/ Abschlüsse und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten) in deutscher Sprache,
    • Angabe der aktuellen Wohnanschrift (Wohnsitz in Deutschland bzw. Anschrift des gewöhnlichen Aufenthalts),
    • Kopie der (im Ausland erworbenen) Bildungsnachweise, z.B. Universitätszeugnisse,
    • Kopie des Identitätsnachweises, z.B. Reisepass.

    Nach dem persönlichen Gespräch werden folgende weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert:

    • Selbstauskunft (Formular „Erklärung über Strafen“),
    • erweitertes Führungszeugnis, erhalten Sie von der Meldebehörde (kann nachgereicht werden, dann zunächst die Selbstauskunft einreichen),
    • Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes (den Vordruck füllt Ihr Arzt/Ihre Ärztin aus),
    • ggf. Aufenthaltstitel und eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung oder eine Fiktionsbescheinigung mit der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit,
    • Angaben für die Anmeldung beim Landesamt für Finanzen (Personalbogen, deutsche Bankverbindung, Steuerliche Identifikationsnummer etc.)
  • Wo bewerbe ich mich?

    Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an nachfolgende Personen in der für Ihre Wunschschule zuständigen Schulbehörde:

    • Für alle beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt die Schulaufsicht beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung: Schulrat Frank Buchholz 
      f.buchholz@bm.mv-regierung.de
    • Das Staatliche Schulamt Greifswald ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Schulrätin Flüchtlinge/Migration: Andrea Schröder
      a.schroeder@schulamt-hgw.bm.mv-regierung.de
    • Das Staatliche Schulamt Neubrandenburg ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Schulrätin Migration: Grit Klein
      g.klein@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de
    • Das Staatliche Schulamt Rostock ist für die allgemein bildenden Schulen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock zuständig: Schulrat Flüchtlinge/Migration: Mirko Murk
      m.murk_01@schulamt-hro.bm.mv-regierung.de
    • Das Staatliche Schulamt Schwerin ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen in der Landeshauptstadt Schwerin und in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim: Schulrat Migration: Olaf Zäske
      O.Zaeske@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de
  • Vergütung

    Die Eingruppierung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt abhängig von Ihrem Bildungsabschluss und dem Beschäftigungsumfang, ab der Entgeltgruppe 10 TV-L.

    Achtung: Für den Zahlungsverkehr ist es unumgänglich, dass Sie sich ein deutsches Konto einrichten lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die örtlichen Banken und Sparkassen. Zudem benötigen Sie eine Steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID), die Sie bei dem lokalen Ortsamt beantragen können.

  • Rechtliche Grundlagen

    Erlass über die Einstellung externer Vertretungskräfte zur Beschulung von Geflüchteten an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz externer Vertretungskräfte“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 10. August 2016 (Mittl.bl. BM M-V 2016 S. 215), zuletzt durch Artikel 1 und Artikel 2 der Verwaltungsvorschrift vom 28. Juli 2021 (Mittl.bl. BM M-V 2021 S. 193) geändert

    Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • In welcher Sprache müssen die Unterlagen eingereicht werden?

    Die Unterlagen sind in Deutsch und in Ihrer Herkunftssprache einzureichen. Bitte verwenden Sie die hierfür bereitgestellten Vordrucke.

  • Ich habe keine Kopien von Zeugnissen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Bittre reichen Sie unbedingt eine Kopie Ihrer Zeugnisse mit der Bewerbung ein. 

    Sollten Sie keine Kopie Ihrer Zeugnisse, die Sie in der Ukraine erlangt haben, vorlegen können, dann genügt ausnahmsweise eine Auskunft über die Art des Zeugnisses (Abschluss der 9. Klasse, der 11. Klasse, Bachelor etc.) und die bloße Angabe folgender Daten über das Zeugnis: 

    • Serie,
    • Nummer,
    • Nachname, Vorname (in kyrillischen Buchstaben),
    • Vatersname (in kyrillischen Buchstaben).

    All diese Daten stehen auf Ihrem Abschlusszeugnis. Sollten diese Ihnen nicht bekannt sein, besteht über eine Internetseite des ukrainischen Bildungsministeriums bzw. einem vom ukrainischen Ministerium beauftragten Dienst die Möglichkeit, eine Selbstauskunft zu beantragen. Die Nutzung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur.
     

  • Muss ich meine Zeugnisse ins Deutsche übersetzen lassen?

    Die Zeugnisse reichen Sie bitte, wenn möglich, übersetzt auf Deutsch ein.

  • Gibt es finanzielle Unterstützung zur Bezahlung von Übersetzungen?

    Nein, die Kosten für Übersetzungen müssen Sie selber tragen.

  • Gibt es zur Unterstützung der Bewerbungsgespräche die Möglichkeit von Dolmetschern?

    Wenn es erforderlich ist, wird das Schulamt, bei dem Sie das persönliche Gespräch durchführen, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuziehen. Sie tragen keine Kosten.

  • Brauche ich für die Tätigkeit an einer Schule eine Masernschutzimpfung?

    Ja, wenn Sie nach 1970 geboren sind, müssen Sie einen gültigen Schutzstatus gegen Masern vorlegen. Dieser wird durch die ärztliche Bestätigung z. B. durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Benutzen Sie bitte hierfür den veröffentlichten Vordruck und wenden Sie sich an eine Allgemeinmedizinerin bzw. einen Allgemeinmediziner.

    Wenn Sie noch keinen gültigen Schutzstatus gegen Masern haben, können Sie sich trotzdem bewerben. Der Nachweis muss vor Einstellung in den Landesschuldienst Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt werden.

  • Ich bin ukrainische Lehrkraft und lebe bereits seit einiger Zeit in Deutschland. Kann ich mich ebenfalls bewerben?

    Ja, Sie können sich ebenfalls bewerben. Wir prüfen, ob Sie entweder als externe Vertretungskraft eingesetzt werden können oder ob Sie sogar die Voraussetzungen erfüllen, sich auf die Stellen des regulären Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens bewerben zu können, wenn Sie eine dauerhafte Beschäftigung im Schuldienst anstreben.

  • Ich habe eine Frage, die nicht von den FAQs abgebildet wird. An wen kann ich mich wenden?

    Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulrätinnen und Schulräte für Migration (Kontaktdaten siehe oben).

  • Wie erhalte ich die Steueridentifikationsnummer?

    Wenn Ihr Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, werden die Daten vom Einwohnermeldeamt automatisch an das Finanzamt übermittelt. Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland erhalten Sie im Anschluss an die Meldung beim Einwohnermeldeamt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Steueridentifikationsnummer („Steuer-ID“) per Post. Sobald Sie die I Steuer-ID vom BZSt mitgeteilt bekommen haben, müssen Sie diese der Schulrätin bzw. dem Schulrat nennen. 

    Solange Sie Ihre Steuer-ID noch nicht vom BZSt erhalten haben, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug für die Dauer von längstens drei Monaten nach den ihm bekannten Besteuerungsmerkmalen (Steuerklasse, Kinderzahl, Religionszugehörigkeit) vornehmen. Alternativ können Sie beim Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erhalten und dem Arbeitgeber vorlegen.

    Sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kein Schreiben des BZSt erhalten haben, können Sie dem BZSt Ihre persönlichen Daten mitteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird sich dann mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen und Ihnen die Steuer-ID mitteilen.

  • Woher erhalte ich das erweiterte Führungszeugnis?

    Um Sie einstellen zu können, füllen Sie bitte das Formular „Erklärung über Strafen“ aus und übersenden es der Schulrätin bzw. dem Schulrat.

    Die Schulrätin bzw. der Schulrat wird Ihnen ein weiteres Formular „Erklärung zur Vorlage bei der Meldebehörde“ zukommen lassen, mit dem Sie dann das erweiterte Führungszeugnis beim örtlichen Bürgeramt beantragen können. Das erweiterte Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz in der Regel innerhalb von zwei Wochen direkt an die einstellende Behörde geschickt.

594
Lehrerstellen online
online
davon 590 unbefristet