Für funktionsstellenbezogene und allgemeine Hinweise auch zu Aufgabenbeschreibungen - siehe: Ausschreibungshinweise
Die Leiterin/der Leiter des gymnasialen Bildungsganges einer Kooperativen Gesamtschule fördert und steuert Schulentwicklungsprozesse und arbeitet an der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms sowie im Qualitätsmanagement und bei Evaluationsverfahren mit.
Insbesondere obliegt ihr/ ihm neben ihrer/ seiner Tätigkeit als Lehrkraft die pädagogische und organisatorische Gestaltung der Klassenstufen des gymnasialen Bildungsganges im Sekundarbereich I.
a) Aufgaben der Schulorganisation und Schulverwaltung
Dazu gehören unter anderem:
Planung, Durchführung und Überwachung der Prüfung zur Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang,
Mitarbeit bei der Stundenplanung,
Organisation des Wahlpflichtunterrichts / Flexstunden,
Leitung einer Fachkonferenz (u. a. Koordinierung der Stoffverteilungspläne und der Leistungsbewertung),
Sicherstellung der Mobilität und Durchlässigkeit,
Koordinierung der Erstellung schulinterner Lehrpläne,
Zusammenarbeit mit Schulen mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe zur Sicherstellung der Anschlussfähigkeit in die Qualifikationsphase (an Gesamtschulen ohne Qualifikationsphase).
weitere Aufgaben*:
Koordinierung von Fördermaßnahmen und Förderplänen/ Organisation von Förderunterricht,
Organisation des Religions- und Ersatzunterrichts,
Berufsorientierung,
Projektbetreuung,
Verwaltungsaufgaben*
Sicherstellung aller Informationspflichten durch Bekanntgabe und Beratung gemäß den entsprechenden Rechtsgrundlagen,
Mitarbeit bei der bildungsgangbezogenen Eingangsklassenbildung,
Eingabe und Kontrolle der Daten der elektronischen Schulverwaltungsprogramme,
Planung und Koordination von Klassenkonferenzen vor Zeugniserstellung,
Vorkontrolle Klassenbücher, Eintragungen Fux-Noten
Kontrolle der Zeugnisse,
Organisationsaufgaben im Rahmen der Ganztagsschule, Zusammenarbeit mit externen Partnern,
Organisation von Schul- und Informationsveranstaltungen hier der Campuspreis
Organisation und Begleitung von Vergleichsarbeiten,
Mitarbeit bei ESF-Angelegenheiten.
Schulbuchbestellung
b) Beratungsaufgaben
Dazu gehören unter anderem:
Beratung der Schulleitung bei Fragen zum Sekundarbereich I des gymnasialen Bildungsganges,
Beratung der Lehrkräfte und der Klassenleitungen,
Betreuung von Klassenkonferenzen,
Beratung der Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler bei Fragen zur Arbeit im gymnasialen Bildungsgang im Sekundarbereich I bzw. zum weiteren Bildungsgang,
Informationsveranstaltungen, Einführungstage Jahrgangsstufe 7,
Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner für auf den Bildungsgang bezogenen Regelungsbedarf für Gastschülerinnen und Gastschüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.
* soweit sie nicht auf Lehrkräfte mit funktionsloser Beförderungsstelle oder andere Lehrkräfte übertragen wurden