Für funktionsstellenbezogene und allgemeine Hinweise auch zu Aufgabenbeschreibungen - siehe: Ausschreibungshinweise
Lehrkräfte auf funktionslosen Beförderungsstellen sollen die Schulleitung bei der Initiierung, Förderung und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen und bei der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms beraten und unterstützen.
Mit der Übernahme der Beförderungsposition ist die Wahrnehmung herausgehobener schulformbezogener Aufgaben verbunden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung übertragen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um:
Ein besonderer Schwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle liegt auf der Koordination und Weiterentwicklung schülerbezogener Unterstützungsmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem:
- Förderung und Unterstützung bei Teilleistungsstörungen (z. B. Lesen, Rechtschreibung, Rechnen/Dyskalkulie),
- Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, z. B. in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung sowie kranker Schülerinnen und Schüler,
- Steuerung von Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ),
- Entwicklung von Konzepten zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler,
- Unterstützung bei der Sicherstellung der Schulpflicht, insbesondere bei ärztlich attestierten Fehlzeiten (E-Attest) und Fällen von Schulverweigerung (U-Absentismus),
- Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Beratungs- und Förderinstanzen,
- unterstützende Aufgaben im Verantwortungsbereich der gymnasialen, regionalen oder didaktischen Leitung der Schule und der Schulleitung,
Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der genannten Aufgaben werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Situation festgelegt.
Beim Wegfall einer zugewiesenen Aufgabe aufgrund zeitlicher Befristung, Wechsel der Zuständigkeit oder aus anderen Gründen wird der Lehrkraft auf einer funktionslosen Beförderungsstelle eine neue adäquate Aufgabe verbindlich zugewiesen.