Für funktionsstellenbezogene und allgemeine Hinweise auch zu Aufgabenbeschreibungen - siehe: Ausschreibungshinweise
Lehrkräfte auf funktionslosen Beförderungsstellen sollen die Schulleitung bei der Initiierung, Förderung und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen und bei der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms beraten und unterstützen.
Mit der Übernahme der Beförderungsposition ist die Wahrnehmung herausgehobener schulformbezogener Aufgaben verbunden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung übertragen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um:
1. Unterstützung der Leitung des G.-E.-Lessing Gymnasiums in der Schulorganisation bei der:
- Etablierung eines Fahrtenkonzepts,
- Koordinierung von Fahrten während des Schuljahres,
- Planung und Durchführung des Dänemarkaustausches im Jahrgang 8,
- Initiierung und Organisation von Sprachfahrtangeboten und/oder weiteren Austauschen,
- Organisation und Durchführung einer jährlichen Informationsveranstaltung zum Thema Schüleraustausch/ Auslandsaufenthalt,
2. Beratung und Unterstützung der Klassenleitungen bei der Planung von Fahrten,
3. Ansprechpartner/in für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern rund um das Thema Auslandsaufenthalte.
Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der genannten Aufgaben werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Situation festgelegt.
Beim Wegfall einer zugewiesenen Aufgabe aufgrund zeitlicher Befristung, Wechsel der Zuständigkeit oder aus anderen Gründen wird der Lehrkraft auf einer funktionslosen Beförderungsstelle eine neue adäquate Aufgabe verbindlich zugewiesen.