Mit der Übernahme der Beförderungsstelle ist die Übertragung zusätzlicher an den Schulen wahrzunehmender Verwaltungs- und besonderer pädagogischer Aufgaben verbunden. Neben den pädagogischen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sollte daher die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Lehrkräfte auf funktionslosen Beförderungsstellen sollen die Schul- und Abteilungsleitung bei der Initiierung, Förderung und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen und bei der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms beraten und unterstützen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung übertragen.
Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen können unter anderem folgende Aufgabenübertragen werden:
- Wahrnehmung der Aufgaben eines Koordinators/ einer Koordinatorin den Bereich Sonderpädagogik insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
- Koordination der Schulorganisation im Bereich Sonderpädagogik,
- Unterstützung des Abteilungsleitung bei der Erstellung von Statistiken und bei der Kontrolle der Klassenunterlagen, Unterstützung bei der Erhebung und Durchführung von Lern- und Sprachständen, Potentialanalysen,
- Unterstützung der Abteilungsleitung Technik bei der Einsatzplanung, Stundenplanung und inhaltlichen Entwicklung,
- Stundenplanerstellung für den Bereich Sonderpädagogik,
- Unterstützung bei der Umsetzung von AV-dual, Berufsorientierung,
- Koordinierung von schulischen Projekten im Rahmen einer guten inklusiven Schule. - Allgemeine zusätzliche Aufgaben am RBB NB GeSoTec:
- Unterrichtsentwicklung am RBB NB GeSoTec.
Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der genannten Aufgaben werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Situation festgelegt. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Beim Wegfall einer zugewiesenen Aufgabe aufgrund zeitlicher Befristung, Wechsel der Zuständigkeit oder aus anderen Gründen wird der Lehrkraft auf einer funktionslosen Beförderungsstelle eine neue adäquate Aufgabe verbindlich zugewiesen.
* soweit sie nicht bereits auf Fachlehrkräfte übertragen wurde