1. Allgemeines
Die mit der Nebenstellenleitung beauftragte Lehrkraft ist Teil des Leitungsteams der Schule und unterstützt die Schulleiterin/ den Schulleiter bei der Erfüllung ihrer/ seiner Aufgaben und ordnet sich in die bestehende Hierarchie ein.
Die mit der Nebenstellenleitung beauftragte Lehrkraft ist der Schulleiterin/dem Schulleiter gegenüber rechenschaftspflichtig. Er/ sie ist dafür verantwortlich, dass die seinem/ihrem Aufgabenbereich zugehörenden Aufgaben erfüllt werden (im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten). Er/ sie ist berechtigt, die hierfür erforderlichen Weisungen zu geben und ist insoweit Vorgesetzter/Vorgesetzte der Lehrkräfte vor Ort. Er/ sie übt in Abwesenheit der Schulleiterin/des Schulleiters das Hausrecht aus. Er/ sie arbeitet selbständig und eigenverantwortlich.
2. Aufgabenbereiche
Der mit der Nebenstellenleitung beauftragten Lehrkraft der Nebenstelle Arsenalstraße 30 in Schwerin am Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin – Gesundheit und Sozialwesen - werden nachfolgend aufgeführte Aufgaben übertragen:
1. Ausübung des Hausrechts in Abwesenheit des SL,
2. Weisungsbefugnis im Aufgabenbereich insbesondere für die NUP (nicht unterrichtendes Personal) vor Ort,
3. Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter an der Nebenstelle (d.h. verantwortlich für Unfallschutz, Zuarbeit zur Gefährdungsbeurteilung,
4. Bildung und Mitarbeit im Krisenteam, Organisation und Durchführung der Probealarme),
5. Wahrnehmung der Aufgaben als Brandschutzbeauftragter vor Ort,
6. Zuarbeit zur Haushaltsführung (u.a. auch Überwachung von Baumaßnahmen vor Ort),
7. IT-Verantwortlichkeit vor Ort,
8. Unterstützung der Schulleitung bei der Projektorganisation an der Nebenstelle,
9. Unterstützung der Schulleitung bei der Zusammenarbeit mit dem ÖPNV.
Weitere spezifische Aufgaben können durch die Schulleitung festgelegt werden.