Für eine Bewerbung um Einstellung in den öffentlichen Schuldienst ist ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer in Ihrem Herkunftsland erworbenen Qualifikationen mit einem Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht zwingend erforderlich.
Falls Sie einen (formlosen) Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer in Ihrem Herkunftsland erworbenen Qualifikationen mit einem Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen möchten, senden Sie außerdem bitte folgende Unterlagen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Referat 201, Werderstraße 124, 19055 Schwerin:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (PDF zum Ausdrucken)
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
- ein Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Bildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise
- eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat
- eine Erklärung, ob bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
Sollte zunächst keine eindeutige Entscheidung möglich sein, werden vom Ministerium weitere Nachweise angefordert.
Die Unterlagen zu Nummer 2 bis 6 sind in Form von Originalen oder amtlich beglaubigten Kopien vorzulegen. Amtliche Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden.
Den nach Nummer 3 bis 5 einzureichenden Unterlagen sowie den sonstigen fremdsprachigen Nachweisen sind von einem beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzungen beizufügen. Übersetzungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn dem Übersetzer/Dolmetscher das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie des fremdsprachigen Dokuments vorlag.
Eine im Ausland angefertigte Übersetzung kann nicht berücksichtigt werden. Es ist daher erforderlich, dass entweder eine Übersetzung in deutscher Sprache von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Übersetzung durch einen solchen bestätigt wird.
Eine Übersicht der in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.