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und Wellen genießen. 

Teilzeit – ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung

Mecklenburg-Vorpommern macht seit dem Jahr 2019 das Referendariat an den Schulen noch attraktiver. Angehende Lehrerinnen und Lehrer können ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder Familienangehörige pflegen, kann auf Antrag Teilzeit gewährt werden. Weiterhin können jene Teilzeit in Anspruch nehmen, die schwerbehindert oder einer schwerbehinderten Person gleichgestellt im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind.

Für das Referendariat in Teilzeit stehen zwei Modelle zur Auswahl, um der persönlichen Situation entsprechend flexible Wege zu ermöglichen. Auf Antrag kann das Land den Referendarinnen und Referendaren Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte (50%) oder drei Vierteln (75%) der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligen. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich entsprechend je nach Umfang der bewilligten Teilzeitregelung auf 36 oder 24 Monate für den Vorbereitungsdienst. Das reguläre Referendariat dauert 18 Monate.

Die Gewährung von Teilzeit hat keinen Einfluss auf die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung.

Für Referendarinnen und Referendare, die die sog. Doppelqualifikation anstreben, kann Teilzeit erst nach dem Absolvieren der theoretischen Ausbildungsanteile der Ersten Phase der Lehrerausbildung für die weitere Schulart (ca. 6 Monate) gewährt werden.

Wenn die Voraussetzungen für ein Referendariat in Teilzeit erfüllt werden, wird der Antrag durch das Bildungsministerium bewilligt. Die weitere Ausgestaltung der Ausbildung erfolgt anschließend auf der Grundlage eines individuell abgestimmten Ausbildungsplanes zwischen der Referendarin oder dem Referendar und dem Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums, das für die Ausbildung zuständig ist.

Nähere Informationen sowie eine Übersicht der einzureichenden Dokumente finden Sie im Infoblatt.

Wenn Sie den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren möchten, reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit Ihren weiteren Bewerbungsunterlagen ein.

  • Rechtliche Grundlagen

    Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung für die Lehrerinnen und Lehrer, für Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst sowie sonstiges Personal gemäß § 100 Absatz 8 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt

für alle Fragen zur Bewerbung für das Referendariat in MV

Sebastian Harnack (LA Berufl. Schulen, Sonderpäd.), Cindy Plüm (LA Gymnasium), Marie Sommerfeld (LA Grundschule, Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen)