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Referendarzuschlag

Referendarinnen und Referendare können künftig während des Vorbereitungsdienstes einen Zuschlag zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf die schulbezogenen Stellen für die Einstellung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres bewerben. Bei diesen Stellen handelt es sich vorwiegend um Schulen in ländlich geprägten Regionen, die sich bisher erfolglos um die Gewinnung von Referendarinnen und Referendaren bemüht haben und bei denen der Lehrkräftebedarf besonders hoch ist. 

Die Höhe des Zuschlags für Referendarinnen und Referendare beträgt ab dem 1. Oktober 2023 40 Prozent des monatlichen Anwärtergrundbetrages. Der Zuschlag beträgt für

  • Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Lehramt an Regionalen Schulen monatlich 606,91 Euro (brutto).
  • Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an beruflichen Schulen monatlich 621,00 Euro (brutto).

Das Land gewährt den Zuschlag für die Zeit des Vorbereitungsdienstes an der Ausbildungsschule.

Der Zuschlag ist an die folgenden Bedingungen gebunden:

  • Der Vorbereitungsdienst ist an der Ausbildungsschule zu absolvieren, für die Sie eine Zulassung erhalten haben.
  • Sie dürfen nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes aus Gründen, die Sie zu vertreten haben oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
  • Sie willigen ein, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes drei Jahre als Lehrkraft an Ihrer Ausbildungsschule tätig zu sein.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Referendarzuschlag?

    Bei einem erheblichen Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber kann das Land Mecklenburg-Vorpommern einen sogenannten Anwärtersonderzuschlag zahlen, um Bewerberinnen und Bewerber für sich zu gewinnen. Der sog. „Referendarzuschlag“ soll insbesondere das Referendariat in ländlich geprägten Regionen attraktiver machen.

    Für die Gewährung des Zuschlags spielt das künftige Arbeits- bzw. Dienstverhältnis keine Rolle. Er wird sowohl im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis als auch im Beamtenverhältnis auf Widerruf gewährt.

  • Welche Vorteile bietet der Referendarzuschlag?

    Referendarinnen und Referendare, die den Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolvieren, erhalten grundsätzlich folgende Anwärterbezüge:

    Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen,
    Lehramt für Sonderpädagogik,
    Lehramt an Regionalen Schulen
    Besoldungsgruppe A 131.517,28 Euro brutto
    Lehramt an Gymnasien,
    Lehramt an beruflichen Schulen
    Besoldungsgruppe A 13
    + Zulage
    1.552,50 Euro brutto

    Mit einem Referendarzuschlag erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent der monatlichen Anwärterbezüge, das bedeutet 606,91 Euro bzw. 621,00 brutto oben drauf. 

    Sollten Sie den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wird die Höhe des Referendarzuschlages im gleichen Verhältnis zur Arbeitszeit gekürzt

    Beispiel: Bei 50 Prozent Teilzeit erhalten Sie einen Referendarzuschlag in Höhe von 20 Prozent des Anwärtergrundbetrages.

  • Wie erhalte ich den Referendarzuschlag?

    Zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres werden schulbezogene Referendarstellen ausgeschrieben, die mit einem Zuschlag versehen sind. Haben Sie sich auf eine dieser schulbezogenen Stelle beworben und konnten sich im Auswahlverfahren durchsetzen, haben Sie die Möglichkeit, einen Referendarzuschlag für die Stelle zu erhalten.

  • Muss ich den Referendarzuschlag annehmen?

    Nein. Wenn Sie sich erfolgreich auf eine zuschlagfähige, schulbezogene Stelle beworben haben, werden Ihnen mit dem Zulassungsbescheid die mögliche Zuschlaggewährung und die damit verbundenen Auflagen mitgeteilt. Sie entscheiden anschließend, ob die Referendarzuschlag erhalten möchten oder nicht.

  • Wenn ich den Referendarzuschlag ablehne, behalte ich dann trotzdem die schulbezogene Stelle, auf die ich mich erfolgreich beworben habe?

    Ja; die Schulzuweisung für die schulbezogene Stelle bleibt dennoch bestehen.

    Aus der Ablehnung entsteht Ihnen kein Nachteil.

  • Welche Verpflichtungen habe ich, wenn ich den Referendarzuschlag annehme?

    Der Referendarzuschlag ist an folgende Auflagen gebunden:

    1. Sie müssen den Vorbereitungsdienst an der Ausbildungsschule absolvieren, für die Sie eine Zulassung erhalten haben.
    2. Sie dürfen nicht vor dem Abschluss aus dem Vorbereitungsdienst oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
    3. Nach Bestehen Ihrer Zweiten Staatsprüfung sind sie für drei Jahre an der Ausbildungsschule als Lehrkraft tätig. Sollte es aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, an der Ausbildungsschule zu bleiben, müssen Sie zumindest drei Jahre als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Hierbei versuchen wir selbstverständlich eine passende Schule für Sie zu finden. 
  • Für welchen Zeitraum erhalte ich den Referendarzuschlag?

    Der Referendarzuschlag wird für die Zeit des Vorbereitungsdienstes an der Ausbildungsschule gewährt, für die Sie eine Zulassung erhalten haben.

    Wenn Sie einen Antrag auf Verkürzung gestellt haben oder sich Ihr Vorbereitungsdienst verlängert, wird die Zuschlaggewährung dem Zeitraum entsprechend angepasst. 

    Beispiel: Haben Sie einen Antrag auf Verkürzung des Referendariats gestellt und Sie beenden den Vorbereitungsdienst nicht nach 18 Monaten sondern nach 12 Monaten, erhalten Sie den Referendarzuschlag für 12 Monate.

  • Was passiert, wenn ich meinen Vorbereitungsdienst unterbrechen muss, z. B. weil ich Elternzeit habe?

    In folgenden Fällen wird die Zahlung des Referendarzuschlages für den entsprechenden Zeitraum einfach unterbrochen:

    1. Elternzeit,
    2. Beurlaubung ohne Bezüge,
    3. Verbot der Führung der Dienstgeschäfte,
    4. vorläufige Dienstenthebung,
    5. Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruches nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. 
  • Was passiert, wenn sich meine Ausbildungsschule während des Vorbereitungsdienstes plötzlich ändert? Erhalte ich den Referendarzuschlag dann nicht mehr?

    Sollten sich Ihre Ausbildungsschule innerhalb des Referendariats aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, ändern, wird der Referendarzuschlag weiterhin gewährt.

    Beispiel: An Ihrer Ausbildungsschule ist durch langfristigen Ausfall einer Mentorin bzw. ein Mentor Ihre Ausbildung nicht mehr abgesichert, so wird für Sie eine neue Ausbildungsschule gesucht und Sie erhalten weiterhin den Referendarzuschlag.

  • Kann der Referendarzuschlag auch zurückgefordert werden?

    Ja, der Referendarzuschlag kann zurückgefordert werden, wenn Sie die Auflagen, an die der Zuschlag geknüpft ist, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht erfüllen. Dann muss der Referendarzuschlag in voller Höhe zurückgezahlt werden. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich entsprechend dem Verhältnis zwischen vollständig abgeleisteten Dienstjahren nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung.

    Beispiel: Zwei Jahre nachdem Sie die Zweite Staatsprüfung bestanden haben und im Schuldienst des Landes tätig gewesen sind, verlassen Sie ohne Einverständnis des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers Mecklenburg-Vorpommern, weil Sie in einem anderen Bundesland eine andere Stelle antreten. 1/3 des insgesamt gezahlten Referendarzuschlages ist zurückzuzahlen.

  • Kann ich einen Referendarzuschlag erhalten, wenn ich eine Bereitschaftserklärung habe?

    Nur wenn Sie sich im Auswahlverfahren auf eine ausgeschriebene schulbezogene Stelle durchsetzen, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschlag zu erhalten. Eine Bereitschaftserklärung wird nur im Rahmen der Verteilung der landesweiten Stellen berücksichtigt und hat daher im Auswahlverfahren um die schulbezogene Stelle keinen Einfluss.

  • Was passiert, wenn ich seit dem 1.4.2023 oder seit dem 1.10.2022 den Referendarzuschlag i.H.v. 20% erhalte?

    Referendarinnen und Referendare, die schon mit einem Referendarzuschlag eingestellt wurden, erhalten ebenfalls ab 1. Oktober 2023 den erhöhten Zuschlag von 40 Prozent, wenn sie der Erhöhung schriftlich zustimmen.

Kontakt

für alle Fragen zur Bewerbung für das Referendariat in MV

Sebastian Harnack (LA Berufl. Schulen, Sonderpäd.), Cindy Plüm (LA Gymnasium), Marie Sommerfeld (LA Grundschule, Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen)