- Aufgaben
Sie unterstützen die Lehrkräfte und das pädagogische Personal an Ihrer Schule bei den Aufgaben im Schulalltag.
Dazu zählen insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
- Unterstützung in Unterrichtsräumen, wie z. B. Material auslegen und aufräumen, auch unterstützend individuell bei den Schülerinnen und Schülern
- sofern die Bereitschaft der Alltagshelferin oder des Alltagshelfers besteht, die Begleitung bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
- Begleitung innerhalb des Schulgebäudes,
- Unterstützung auf dem Außengelände und
- Unterstützung bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien.
Konkret kann das zum Beispiel bedeuten, dass Sie:
- Kinder, die neu an der Schule sind, zu anderen Unterrichtsräumen oder zur Turnhalle begleiten,
- Material austeilen, bereitstellen und aufräumen,
- Kinder unterstützen, das passende Material im Unterrichtsraum zu finden bzw. es an der richtigen Stelle abzugeben.
- Umfang der Beschäftigung
Sie werden zunächst befristet bis zum 31.12.2023 eingestellt.
Sie können maximal für eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche eingestellt werden.
- Anforderungen
Es sind keine fachlichen oder formellen Qualifikationen für die Einstellung als Alltagshilfe notwendig. Es kommt hier vor allem auf die Eignung für diese vorübergehende Unterstützung der Schulen an.
Sie benötigen jedoch die unter „Bewerbungsunterlagen“ genannten Nachweise.
- Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
- Wenden Sie sich bitte mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die von Ihnen gewünschte Einsatzschule. Die möglichen Einsatzschulen mit den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter „Auswahl der Schulen“.
- Wenn Sie in die nähere Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber kommen, werden Sie von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Das Gespräch dient der Beurteilung, ob Sie angemessen mit den Schülerinnen und Schülern umgehen können und geeignet für die Arbeit an der Schule sind.
- Bei einem positivem Verlauf des Gespräches werden weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert (s.u. Bewerbungsunterlagen).
- Nach Prüfung der Unterlagen durch das zuständige staatliche Schulamt wird Ihnen ein Einstellungsangebot und nach dessen Unterzeichnung ein Arbeitsvertrag zugesandt.
- Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung an der Einsatzschule legen Sie bitte bei:
- ein formloses Bewerbungsschreiben,
- den „Personalbogen zum Einsatz von Alltagshilfen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“,
- Wenn Sie z. B. über Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen früherer Arbeitgeber oder andere formale Qualifikationen verfügen, können Sie diese Ihrer Bewerbung hinzufügen. Eine formale Qualifikation (z.B. der Abschluss einer Berufsausbildung) kann sich auf die Eingruppierung in die Entgeltgruppe auswirken.
Nach dem persönlichen Gespräch werden folgende weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert:
- ein zweiter Personalbogen (Formular „Personalbogen zum Einsatz von Alltagshilfen zur Vorlage bei der zuständigen Schulbehörde“),
- Selbstauskunft (Formular „Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren“),
- ein erweitertes Führungszeugnis; erhalten Sie von der Meldebehörde (Sie erhalten eine vorausgefüllte „Erklärung zur Vorlage bei der Meldebehörde“ von der Schulleitung),
- Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis).
- Vergütung
Die Vergütung richtet sich bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages grundsätzlich nach Anlage G des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend Ihrer formalen Qualifikation in die Entgeltgruppe S2 oder S3 nach Anlage A TV-L.
Die Vergütung wird nach Ableisten der Tätigkeiten jeweils nachträglich monatlich bargeldlos auf das im Personalbogen zum Einsatz von Alltagshilfen zur Vorlage bei der zuständigen Schulbehörde (Anlage 4) benannte Konto ausgezahlt.
- Rechtliche Grundlagen
- Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen zur Unterstützung der öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei den gestiegenen Anforderungen aufgrund der Corona-Pandemie durch den Einsatz von Alltagshilfen“
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L); Anlage A zum Tarifvertrag; Anlage G zum Tarifvertrag