Beteiligen Sie sich als Alltagshelfer/in an der Unterstützung der Schulen des Landes!

Zusätzlich zum Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“, das das Land Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2021/2022 aufgelegt hat, um die Corona-bedingten Einschränkungen auszugleichen, gibt es nun eine weitere Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen.

Befristet für das Schuljahr 2022/2023 können Sie ausgewählte Schulen als Alltaghelferin oder Alltagshelfer unterstützen! Dafür hat das Land an 120 allgemeinbildenden Schulen (i.d.R. Grund- und Regionalen Schulen) Stellen eingerichtet.

Aktuell ist dieser Einsatz noch an folgenden Schulen möglich:

Verfügbare Schulen

  • Aufgaben

    Sie unterstützen die Lehrkräfte und das pädagogische Personal an Ihrer Schule bei den Aufgaben im Schulalltag.

     

    Dazu zählen insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

    • Unterstützung bei der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes gemäß der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule in der aktuell gültigen Fassung und des Infektionsschutzgesetzes,
    • Unterstützung bei der Durchführung von Antigen-Schnelltests gemäß der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2 in der aktuell gültigen Fassung sowie Unterstützung bei der Dokumentation und Meldung der Testergebnisse,
    • Unterstützung bei der Einhaltung von Hygienemaßnahmen,
    • Unterstützung in Unterrichtsräumen, wie z. B. Material auslegen und aufräumen, auch unterstützend individuell bei den Schülerinnen und Schülern
    • sofern die Bereitschaft der Alltagshelferin oder des Alltagshelfers besteht, die Begleitung bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
    • Begleitung innerhalb des Schulgebäudes,
    • Unterstützung auf dem Außengelände und
    • Unterstützung bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien.

     

     

    Konkret kann das zum Beispiel bedeuten, dass Sie:

    • regelmäßig lüften oder die Kinder beim Händewaschen begleiten,
    • Kinder, die neu an der Schule sind, zu anderen Unterrichtsräumen oder zur Turnhalle begleiten,
    • Material austeilen, bereitstellen und aufräumen,
    • Kinder unterstützen, das passende Material im Unterrichtsraum zu finden bzw. es an der richtigen Stelle abzugeben.
  • Umfang der Beschäftigung

    Sie werden entsprechend der Befristung der Maßnahme befristet eingestellt, längstens bis zum 31.07.2023.

    Sie können maximal für eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche eingestellt werden.

  • Anforderungen

    Es sind keine fachlichen oder formellen Qualifikationen für die Einstellung als Alltagshilfe notwendig. Es kommt hier vor allem auf die Eignung für diese vorübergehende Unterstützung der Schulen an.

    Sie benötigen jedoch die unter „Bewerbungsunterlagen“ genannten Nachweise.

  • Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
    1. Wenden Sie sich bitte mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die von Ihnen gewünschte Einsatzschule. Die möglichen Einsatzschulen mit den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter „Auswahl der Schulen“.
    2. Wenn Sie in die nähere Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber kommen, werden Sie von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Das Gespräch dient der Beurteilung, ob Sie angemessen mit den Schülerinnen und Schülern umgehen können und geeignet für die Arbeit an der Schule sind.
    3. Bei einem positivem Verlauf des Gespräches werden weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert (s.u. Bewerbungsunterlagen).
    4. Nach Prüfung der Unterlagen durch das zuständige staatliche Schulamt wird Ihnen ein Einstellungsangebot und nach dessen Unterzeichnung ein Arbeitsvertrag zugesandt.
  • Bewerbungsunterlagen

    Für die Bewerbung an der Einsatzschule legen Sie bitte bei:

    Nach dem persönlichen Gespräch werden folgende weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert:

  • Vergütung

    Die Vergütung richtet sich bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages grundsätzlich nach Anlage G des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L).

    Die Eingruppierung erfolgt entsprechend Ihrer formalen Qualifikation in die Entgeltgruppe S2 oder S3 nach Anlage A TV-L.

    Die Vergütung wird nach Ableisten der Tätigkeiten jeweils nachträglich monatlich bargeldlos auf das im Personalbogen zum Einsatz von Alltagshilfen zur Vorlage bei der zuständigen Schulbehörde (Anlage 4) benannte Konto ausgezahlt.

     

  • Rechtliche Grundlagen

Kontakt

für alle Fragen zu Einsatz / Bewerbung als Schulalltagshelfer/in